Mindener Tageblatt: Kommentar zu SPD/Rente mit 67 /
Hintertür ins Unvermeidliche
Von Christoph Pepper
Rente mit 67 – jetzt doch, aber später? Mit diesem vorzeitig
durchgesickerten Kompromiss will die SPD den von Parteichef Gabriel
losgetretenen innerparteilichen Konflikt wieder beerdigen. Doch ganz
so einfach wird das nicht sein. Mag sein, dass sich der
Parteivorstand diese Hintertür ins demografisch Unvermeidliche
schönreden lässt. Schließlich könnten so alle ein bisschen ihr
Gesicht wahren. Ex-Parteichef und Arbeitsminister Müntefering, der
die mit langen Übergangsfristen versehene Verlängerung des
Renteneintrittsalters einst durchsetzte, ebenso wie seine wenigen
verbliebenen Mitstreiter in dieser Angelegenheit, etwa
Ex-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, immerhin amtierender
Vorsitzender der Bundestagsfraktion. Aber auch Gabriel, der die
zweifellos wahlthemataugliche Rentenfrage nach innen wie außen zur
Schärfung des oppositionellen Retro-Profils nutzen wollte, weg von
Hartz und anderen Zwängen regierungsverantwortlichen Handelns.
Dummerweise haben ihn Parteilinke, Gewerkschaften und breite
Wählerkreise unmittelbar beim Wort genommen. Diese einmal auf den
Abschaffungsgeschmack gebrachten Geister wird der Vorsitzende mit dem
nun ausgehandelten Kompromiss ganz sicher nicht los – schon gar nicht
dürfte die Spätrente light eine kontroverse Diskussion auf einem
Parteitag oder womöglich eine Mitgliederbefragung überstehen. Was
aber, wenn die momentan im Umfragehoch segelnde SPD tatsächlich
wieder an die Schalthebel der Macht käme und einen Parteibeschluss,
gar ein Wahlversprechen zur Abschaffung der Rente mit 67 exekutieren
müsste? Gabriel, der bei deren Beschluss mit am Kabinettstisch saß,
müsste sich eigentlich noch an das Schicksal seines Vorgängers
Gerhard Schröder erinnern. Der hatte als rot-grüner Bundeskanzler den
zuvor von der Union eingeführten und von seiner Partei heftig
befehdeten demografischen Faktor wie versprochen abgeschafft – um ihn
unter der Last der Rentenentwicklung später kleinlaut wieder
einführen zu müssen. Auch bei der Rente gilt: Die Grundrechenarten
lassen sich nicht per Parteibeschluss außer Kraft setzen.
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