Im Jahr 2016 wurden in Deutschland 162 397 Ehen
geschieden, das waren knapp 1 000 oder 0,6 % weniger als im Vorjahr.
Den Scheidungen ging in den meisten Fällen eine vorherige
Trennungszeit der Partner von einem Jahr voraus (82,6 %). Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stellten die
Ehefrauen 51,3 % der Scheidungsanträge, die Ehemänner 40,9 % und die
übrigen wurden von beiden gemeinsam gestellt.
Gut die Hälfte der geschiedenen Ehepaare (50,5 %) hatte
minderjährige Kinder und von diesen wiederum 52,4 % nur ein
minderjähriges Kind. Insgesamt waren von der Scheidung ihrer Eltern
im Jahr 2016 knapp 132 000 Kinder unter 18 Jahren betroffen.
Die Trends zur längeren durchschnittlichen Ehedauer wie auch zum
höheren Durchschnittsalter der Geschiedenen setzten sich 2016 weiter
fort. Die Ehen hatten im Durchschnitt 15 Jahre bis zur Scheidung
bestanden, wobei etwa jede sechste Scheidung (15,6 %) sogar erst nach
mehr als 25 gemeinsamen Jahren erfolgte. Durchschnittlich waren die
Männer 2016 bei ihrer Scheidung 46 Jahre und 7 Monate alt und die
Frauen 3 Jahre jünger (43 Jahre und 7 Monate).
1991 waren Ehen dagegen nach durchschnittlich nur 11 Jahren und 9
Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der
niedrigere Anteil der geschiedenen Langzeitehen: Nur etwa jede elfte
Ehe (gut 9 Prozent) war damals nach mehr als 25 Jahren Ehedauer
beendet worden. Das Durchschnittsalter der Geschiedenen hatte 1991
noch um über 7 Jahre niedriger gelegen (Männer: gut 39 Jahre, Frauen:
gut 36 Jahre). Allerdings wurde damals auch noch in jüngerem Alter
geheiratet.
Der endgültige Anteil an Scheidungen für einen
Eheschließungsjahrgang kann erst nach Ablauf einer sehr langen
Zeitspanne bestimmt werden. So beträgt im Jahr 2016 die
Scheidungsrate für die im Jahr 1991 geschlossenen Ehen – also nach 25
Jahren Ehedauer – bisher 392,6 Scheidungen je 1 000 Ehen. Da aber
auch in den Folgejahren noch Ehen dieser Kohorte geschieden werden,
wird der Anteil der nach 30 oder 40 Jahren durch Scheidungen
beendeten Ehen noch höher liegen.
Die zusammengefasste ehedauerspezifische Scheidungsziffer
beschreibt dagegen die aktuellen Scheidungsverhältnisse. Dabei werden
die Ehen einbezogen, die in den letzten 25 Jahren geschlossen und im
aktuellen Jahr geschieden wurden. Nur wenn das Scheidungsverhalten
über 25 Jahre hinweg genauso gewesen wäre wie im betrachteten Jahr,
würde nach 25 Jahren ein entsprechender Anteil an Ehen geschieden
sein. 2016 lag diese Ziffer bei 346,3.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Ehen nicht allein gerichtlich
durch Scheidungen gelöst werden. Auch Wanderungen oder der Tod eines
Partners verändern ihren Bestand permanent.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
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Reinhold Zahn,
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