Im April 2017 wurden in Deutschland knapp 1,4
Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro brutto
je Arbeitsstunde bezahlt. Das waren rund 0,4 Millionen weniger als im
Vorjahr mit dem alten Mindestlohn von 8,50 Euro. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten 0,8 Millionen
Beschäftigungsverhältnisse im April 2017 einen Stundenlohn von
weniger als 8,84 Euro, obwohl sie prinzipiell unter das
Mindestlohngesetz fielen.
Der Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und hatte
bei Einführung 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde betragen. Zum 1.
Januar 2017 stieg er auf 8,84 Euro. Heute schlug die
Mindestlohnkommission eine zweistufige Erhöhung vor. Der Mindestlohn
soll ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab 2020 auf 9,35 Euro
steigen. Bei diesem Vorschlag wurde unter anderem die
Veränderungsrate des Tarifindex der Bruttostundenverdienste ohne
Sonderzahlungen des Statistischen Bundesamtes berücksichtigt.
Im Jahr 2017 entfiel gut die Hälfte der Jobs mit Mindestlohn auf
geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, sogenannte Minijobs
(0,7 Millionen). In Teilzeit wurden 0,4 Millionen Jobs ausgeübt, 0,2
Millionen in Vollzeit.
In Ostdeutschland betraf der Mindestlohn insgesamt 0,3 Millionen
Jobs. Das entsprach 6 % aller ostdeutschen
Beschäftigungsverhältnisse. In Westdeutschland wurden 3 % der Jobs
mit dem Mindestlohn vergütet (1,1 Millionen).
Viele Arbeitgeber hatten auf die Einführung des Mindestlohns im
Jahr 2015 mit einer Kürzung der bezahlten Arbeitszeit reagiert.
Damals reduzierten sie die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit
von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn um knapp 10 % von 40
Stunden auf 36 Stunden. Nach der Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84
Euro brutto je Arbeitsstunde setzte sich diese Entwicklung
abgeschwächt fort. Im April 2017 sank die durchschnittliche
wöchentliche Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn
leicht von 36 auf 35 Stunden. Bei Jobs in Teilzeit sowie bei Minijobs
mit Mindestlohn blieben die Arbeitsstunden nahezu konstant.
Das sind die ersten Ergebnisse der Verdiensterhebung 2017. Diese
Sondererhebung wurde von den Statistischen Ämtern des Bundes und der
Länder im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
durchgeführt, um Daten zur Wirkung des Mindestlohns zu gewinnen. Auf
freiwilliger Basis berichteten dazu rund 8 000 repräsentativ
ausgewählte Betriebe über Bruttoverdienste und Arbeitszeiten von
circa 76 000 Beschäftigten im April 2017. Mit diesen Angaben wurden
durchschnittliche Bruttostundenlöhne für jeden Beschäftigten
berechnet und mit dem geltenden Mindestlohn verglichen. Es kamen
Angaben von knapp 30 000 Beschäftigungsverhältnissen aus anderen
Quellen hinzu, zum Beispiel aus der Personalstandstatistik zu
Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
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