Im 1. Halbjahr 2019 meldeten die deutschen
Amtsgerichte 9Â 604Â Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 3,7Â % weniger als im
1. Halbjahr 2018.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im 1. Halbjahr 2019 mit
1 653 Fällen im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich
Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; 1. Halbjahr 2018:
1 739). Unternehmen des Baugewerbes stellten 1 586 Insolvenzanträge
(1. Halbjahr 2018: 1 772). Im Gastgewerbe wurden 1 143
(1. Halbjahr 2018: 1 123) und im Bereich der freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 1Â 032
(1. Halbjahr 2018: 1 037) Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmens-insolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte
im 1. Halbjahr 2019 auf rund 10,2 Milliarden Euro. Im
1. Halbjahr 2018 hatten sie bei 13,1 Milliarden Euro gelegen.
Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 43 843 übrige
Schuldner im 1. Halbjahr 2019 Insolvenz an (-4,7 % gegenüber dem
1. Halbjahr 2018). Darunter waren 32 757 Insolvenzanträge von
Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie 9 094 Insolvenzanträge von
ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein
Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.
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