Im ersten Quartal 2018 meldeten die deutschen
Amtsgerichte 5 020 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 3,0 % weniger als im ersten
Quartal 2017. Damit setzte sich der Trend abnehmender
Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2018 fort. Zuletzt hatte es
im ersten Quartal 2010 einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen
gegeben (+ 6,7 % gegenüber dem ersten Quartal 2009). Seitdem war die
Zahl der Unternehmensinsolvenzen stets niedriger als in den
entsprechenden Vorjahresquartalen.
Im Baugewerbe gab es im ersten Quartal 2018 mit 902 Fällen die
meisten Unternehmensinsolvenzen. 883 Insolvenzanträge stellten
Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich
Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Im Gastgewerbe
wurden 572 und im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und
technischen Dienstleistungen 511 Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte
im ersten Quartal 2018 auf rund 7,8 Milliarden Euro. Im ersten
Quartal 2017 hatten sie bei 5,1 Milliarden Euro gelegen. Dieser
Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der
Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass die Gerichte
im ersten Quartal 2018 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich
bedeutenden Unternehmen registrierten als im ersten Quartal 2017.
Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 23 044 übrige
Schuldner im ersten Quartal 2018 Insolvenz an (- 5,4 % gegenüber dem
Vorjahresquartal). Darunter waren 17 067 Insolvenzanträge von
Verbraucherinnen und Verbrauchern und 4 810 Insolvenzanträge von
ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein
Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabellen sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
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