1. Quartal 2019: 3,2 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im 1. Quartal 2018

Im 1. Quartal 2019 meldeten die deutschen
Amtsgerichte 4 861 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes 3,2 % weniger als im 1. Quartal 2018.
Damit setzte sich der Trend abnehmender Unternehmensinsolvenzen fort.
Zuletzt hatte es im 1. Quartal 2010 einen Anstieg der
Unternehmensinsolvenzen gegeben (+6,7 % gegenüber dem ersten Quartal
2009). Seitdem war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stets
niedriger als in den entsprechenden Vorjahresquartalen.

Im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen) gab es im 1. Quartal 2019 mit 868
Fällen die meisten Unternehmensinsolvenzen. 803 Insolvenzanträge
stellten Unternehmen des Baugewerbes. Im Gastgewerbe wurden 590 und
im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen 516 Insolvenzanträge gemeldet.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte
im 1. Quartal 2019 auf rund 4,7 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2018
hatten sie bei 7,8 Milliarden Euro gelegen.

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 22 118 übrige
Schuldner im 1. Quartal 2019 Insolvenz an (-4,0 % gegenüber dem
Vorjahresquartal). Darunter waren 16 600 Insolvenzanträge von
Verbraucherinnen und Verbrauchern und 4 513 Insolvenzanträge von
ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein
Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in
der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Die vollständige Pressemitteilung mit Tabellen sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.

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