Am 15. und 16. November 2017 begrüßte Jürgen Hartlich,
Direktionspräsident in der Generalzolldirektion, in München
hochrangige Gäste aus der Russischen Föderation zur 10-jährigen
erfolgreichen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Produktpiraterie.
Produkt- und Markenpiraterie verursacht in steigendem Maße
volkswirtschaftlichen Schaden. Produktfälscher agieren dabei nicht
nur national, sondern sind international verknüpft.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Zollbehörden und enger
Erfahrungsaustausch zwischen den Zollverwaltungen sind deshalb
besonders wichtig. Wie man sich gegen diese Form der
Wirtschaftskriminalität am besten zur Wehr setzt, war Thema
zweitägiger Gespräche zwischen der Zentralstelle Gewerblicher
Rechtsschutz ( ZGR) bei der Generalzolldirektion und dem Föderalen
Zolldienst der Russischen Föderation. Gastgeber Jürgen Hartlich
betonte ebenfalls die besondere Bedeutung einer engen Zusammenarbeit:
„Ein guter Informationsaustausch und die Berücksichtigung positiver
Erfahrungen anderer Zollverwaltungen sind unbedingt notwendig, um den
Fälschern – zum Wohle der Wirtschaft sowie der Verbraucher –
besonders wirksam entgegen wirken zu können.“ Weitere
Themenschwerpunkte waren u.a. die Erfahrungen des deutschen Zolls bei
der Umsetzung der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen
Produktpiraterieverordnung der EU. Besonderes Interesse fand bei den
russischen Zöllnern das web-basiertes Fachverfahren ZGR online. Über
diese Plattform können Firmen dem deutschen Zoll leicht und schnell
Informationen zum Erkennen von gefälschten Produkten übermitteln. Die
Anwendung unterstützt die Zöllnerinnen und Zöllner bei der täglichen
Arbeit bei der gezielten Durchführung von Warenkontrollen.
Infobox:
Im Jahr 2016 hat der deutsche Zoll 3,4 Millionen Waren im Wert von
172 Millionen Euro angehalten und vernichtet. Im Vergleich zum
Vorjahr konnte damit das Aufgriffsvolumen um über 40 % gesteigert
werden. Der überwiegende Teil der Fälschungen kommt aus dem
asiatischen Raum. Bei Nichtunionswaren wird der Zoll auf Basis der
Verordnung (EU) Nr. 608/2013 vom 12. Juni 2013 (http://eur-lex.europa
.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:181:0015:0034:DE:PDF)
tätig. Voraussetzung für das Tätigwerden der Zollbehörde ist ein
bewilligter Antrag eines Schutzrechteinhabers. Der Zoll kann dann
Waren, bei denen der Verdacht einer Rechtsverletzung besteht,
anhalten. Einen Überblick über die wesentlichen Verfahrensregeln der
Verordnung finden Sie hier. (http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote
-Beschraenkungen/Gewerblicher-Rechtsschutz/Marken-und-Produktpirateri
e/Taetigwerden-der-Zollbehoerden/Taetigwerden-nach-Gemeinschaftsrecht
/ueberblick_faq.html?nn=29712
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Yvonne Schamber
Telefon: 0228 303 11611
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