10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Inklusiver Gedanke in der BA fest verankert // BA-Presseinfo Nr. 12

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt noch
stärker auf die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung. Die
aktuelle Beschäftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung bei
der BA liegt bei 10 Prozent.

Am 26. März 2019 jährt sich das Inkrafttreten der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum zehnten
Mal. Die UN-Behindertenrechtskonvention und die zentralen Gedanken
der Selbstbestimmung und der Inklusion verpflichten die BA als
Bundesbehörde – sowohl als Arbeitgeber als auch als Dienstleister am
Arbeitsmarkt. Seit Jahren engagiert sie sich in Initiativen für
Inklusion, Chancengleichheit und Diversity. Bereits im Jahr 2007 hat
die BA die Charta der Vielfalt unterschrieben.

2018: Steigerung der Schwerbehindertenquote auf über zehn Prozent

Die gesetzliche Beschäftigungspflicht von Menschen mit
Schwerbehinderungen bei der BA liegt seit Jahren deutlich über dem
Zielwert von sechs Prozent für öffentliche Arbeitgeber. Im Jahr 2018
gelang es, die Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen auf
gut 10 Prozent zu steigern. Eine Inklusionsvereinbarung stärkt die
Rechte von Menschen mit Behinderungen in der BA. Sie unterstützt
unter anderem die Personalrekrutierung und Personalentwicklung von
Menschen mit Schwerbehinderungen sowie die Barrierefreiheit von
Gebäuden und Arbeitsplätzen.

Valerie Holsboer, Vorstand Ressourcen:

„Die BA beschäftigt seit Jahren einen hohen Anteil von Menschen
mit Behinderungen. Es freut uns sehr, dass wir auch den Anteil
schwerbehinderter Menschen bei Neueinstellungen im Jahr 2018 deutlich
auf 9,7 Prozent steigern konnten. Als werbender Arbeitgeber freuen
wir uns über jede einzelne Bewerbung von Menschen mit Behinderung.
Schließlich verlieren wir demografiebedingt in den kommenden zehn
Jahren ein Drittel der Belegschaft.“

Eigene Koordinierungsstelle „Inklusion in der BA und am
Arbeitsmarkt“

Im letzten Jahr hat die BA eine eigene Koordinierungsstelle
„Inklusion in der BA und am Arbeitsmarkt“ eingerichtet, die eine
Gesamtstrategie für Menschen mit Behinderungen erarbeitet und den
inklusiven Gedanken in der BA und am Arbeitsmarkt durchgängig
verankert. Um möglichst allen Kolleginnen und Kollegen zu
ermöglichen, ihre Talente und Potentiale einzubringen, hat die BA für
ihre Mitarbeitenden individuell abgestimmte Arbeitsplätze erarbeitet
und entwickelt diese kontinuierlich weiter.

Moderne technische Hilfsmittel erleichtern den Arbeitsalltag

Moderne technische Hilfsmittel erleichtern den Arbeitsalltag für
Beschäftigte mit Behinderungen. Seit 2001 unterstützt ein
Kompetenz-Center die passgenaue Arbeitsplatzausstattung für motorisch
und sinnesbeeinträchtigte Mitarbeitende. Hierzu zählen beispielsweise
Braillezeilen, Vorlagenkameras oder auch Nummernblöcke.

In den Dienststellen der BA gibt es zudem spezielle
Interessensvertretungen für Beschäftigte mit Schwerbehinderungen. Im
Rahmen von Gleichstellungsplänen erfährt die Thematik „Frauen mit
Schwerbehinderungen“ einen besonderen Stellenwert.

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