125 Jahre Genossenschaftsgesetz – ein Grund zu feiern

Am 1. Oktober 1889 trat das deutsche
Genossenschaftsgesetz in Kraft. Es stellt bis heute den gültigen
Rechtsrahmen für alle Genossenschaften in Deutschland dar. „Dieses
universelle Gesetzeswerk gehört zu den größten Errungenschaften in
der Genossenschaftsgeschichte und hat internationale
Vorbildfunktion“, erklärt Stephan Götzl, Präsident des
Genossenschaftsverbands Bayern (GVB).

Seit seiner Einführung vor 125 Jahren wurde das
Genossenschaftsgesetz mehrfach überarbeitet und den Erfordernissen
der Zeit angepasst. Zuletzt durch die Novellierung im Jahr 2006.
Diese brachte zahlreiche Gründungserleichterungen mit sich und
erweiterte die Betätigungsfelder für Genossenschaften. So wurde die
Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei herabgesetzt. Zudem können
Kooperativen für ihre Mitglieder seitdem auch soziale und kulturelle
Förderzwecke verfolgen. „Die Novellierung machte die Unternehmensform
attraktiver und begünstigte spürbar das Gründungsgeschehen“, betont
Götzl. Seit 2007 wurden in Bayern 336 neue Genossenschaften ins Leben
gerufen. Aktuell gibt es im Freistaat 1.296 Genossenschaften mit über
2,8 Millionen Mitglieder.

„Die Ideen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann
Schulze-Delitzsch haben die Unternehmensform begründet, das Gesetz
bildet den verlässlichen Rahmen für genossenschaftliches
Bürgerengagement“, fasst der GVB-Präsident zusammen. Nicht zuletzt
deshalb sei darauf zu achten, dass es durch regulatorische Maßnahmen
nicht schleichend ausgehöhlt werde. Exemplarisch nannte Götzl die
Planungen zum Kleinanlegerschutzgesetz. Obwohl dieses nicht primär
auf Genossenschaften ziele, würden nach dem bisherigen
Referentenentwurf doch deren Abläufe unnötig erschwert. Hier müsse
bei der Realisierung des Gesetzes in den nächsten Monaten klug agiert
werden, um Finanzierungshemmnisse für Genossenschaften zu vermeiden,
fordert der GVB-Präsident: „Damit Genossenschaften auch in Zukunft
ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verantwortung im Sinne
ihres Förderauftrags nachkommen können.“

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) vereint unter seinem Dach
1.296 genossenschaftliche Unternehmen mit rund 2,8 Millionen
Mitgliedern. Dazu zählen 286 bayerische Volksbanken und
Raiffeisenbanken sowie 1.010 ländliche und gewerbliche
genossenschaftliche Unternehmen. (Stand 30.6.2014)

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