Im Jahr 2015 meldeten die deutschen Amtsgerichte
23 123 Unternehmensinsolvenzen. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das
4,0 % weniger als im Jahr 2014. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen
erreichte damit den niedrigsten Stand seit Einführung der
Insolvenzordnung im Jahr 1999. Zuletzt hatte es im Krisenjahr 2009
ein Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegeben (+ 11,6 % gegenüber
dem Jahr 2008).
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das Jahr
2015 auf rund 17,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2014 hatten sie bei rund
25,2 Milliarden Euro gelegen.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen war im Jahr 2015 mit 80 347
Fällen um 6,9 % niedriger als im Jahr 2014. Damit wurden zum fünften
Mal in Folge weniger Verbraucherinsolvenzen registriert als im
entsprechenden Vorjahr.
Die Insolvenzen von Personen, die früher einer selbstständigen
Tätigkeit nachgegangen sind, lagen mit 20 586 Fällen um 0,6 % über
dem Vorjahresniveau. Bei den ehemals selbstständig Tätigen dürfte in
vielen Fällen eine Insolvenz ihres Unternehmens vorausgegangen sein.
Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der 2 969
Nachlass- beziehungsweise Gesamtgutinsolvenzen und der 658
Insolvenzen von natürlichen Personen, die als Gesellschafter größerer
Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr
2015 auf 127 683 Fälle (- 5,3 % gegenüber 2014).
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
http://www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
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