4,9 Millionen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im Jahr 2018 / Rund ein Drittel der erledigten Strafverfahren betrafen Vermögens- und Eigentumsdelikte

Im Jahr 2018 schlossen die Staatsanwaltschaften
in Deutschland 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren in Strafsachen ab.
Das waren rund 81 000 beziehungsweise 1,7 % mehr als 2017. Die
Ermittlungsverfahren wurden überwiegend von Polizeidienststellen an
die Staatsanwaltschaften übergeben (81,6 %). Die übrigen Verfahren
wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise
Zollfahndungsstellen oder von Verwaltungsbehörden eingeleitet. Rund
ein Drittel (32,3 %) der erledigten Strafverfahren bezog sich auf
Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten
Straßenverkehrsdelikte mit 18,0 %, Straftaten gegen das Leben und die
körperliche Unversehrtheit mit 9,4 % sowie Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz mit 8,3 %.

Anstieg erledigter Verfahren wegen Drogendelikten wirkt sich stark
auf Gesamtergebnis aus

Der Zuwachs der erledigten Verfahren gegenüber dem Vorjahr geht
nicht auf eine spezielle Deliktart zurück. Vielmehr gab es bei den
verschiedenen Verfahrensgegenständen gegenläufige Entwicklungen.
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verzeichneten mit
+14,1 % den prozentual höchsten Zuwachs, machten aber mengenmäßig
weniger als 2 % aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
aus. Der prozentuale Anstieg der erledigten Verfahren wegen
Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz (+8,9 %) wirkte sich
aufgrund des Gewichts dieses Deliktbereichs stärker auf das
Gesamtergebnis aus. Ebenso, nur in umgekehrter Richtung, wirkt sich
der Rückgang der Eigentums- und Vermögensdelikte um 2,8 % dämpfend
auf den Gesamtzuwachs aus, da diese Delikte etwa ein Drittel aller
Verfahren ausmachten.

Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren endeten mit
Verfahrenseinstellung

Staatsanwaltschaften in Deutschland sind für die Verfolgung von
Straftaten und die Leitung der Ermittlungen zuständig. Wenn die
Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben
Staatsanwaltschaften Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten
die Anklage im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Die
häufigste Erledigungsart über alle Einzelfallentscheidungen hinweg
war im Jahr 2018 aber nicht die Anklage, sondern wie in den Vorjahren
die Verfahrenseinstellung. So machten Einstellungen mangels
Tatverdacht (28,4 %), Einstellungen ohne Auflage (24,7 %),
Einstellungen mit Auflage (3,4 %) und Einstellungen wegen
Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 56,8 % aller
staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. 20,0 % der
Verfahren endeten mit einer Anklage beziehungsweise einem
Strafbefehlsantrag und 23,3 % auf andere Art (zum Beispiel mit der
Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft oder durch die Verbindung
mit anderen Verfahren).

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