Die Leiterin der Unterabteilung Finanzbeziehungen zur Europäischen
Union, finanzielle Grundsatzfragen der europäischen Politiken und
Europarecht im Bundesministerium der Finanzen, Eva-Maria Meyer und
der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas, haben
heute in einer Feierstunde mit zahlreichen Gästen aus Politik,
Wirtschaft und Verwaltung die Arbeit des Hauptzollamts Hamburg-Jonas
während des vergangenen halben Jahrhunderts gewürdigt. Christoph
Schoenfeld, Präsident des Finanzgerichts Hamburg, ging in seiner Rede
auf die Fälle ein, die das Finanzgericht im Zusammenhang mit der
Ausfuhrerstattung zu entscheiden hatte. Die Ausfuhrerstattungsstelle
beim Hauptzollamt Hamburg-Jonas wurde zum 1. Februar 1968
eingerichtet. Seither ist das Hauptzollamt Hamburg-Jonas die zentrale
Stelle der Bundesfinanzverwaltung für die Gewährung von
Ausfuhrerstattung für landwirtschaftliche Erzeugnisse in Deutschland.
Was am 1. Februar 1968 mit 33 Beschäftigten, 11 Schreibmaschinen und
20 Rechenmaschinen begann, entwickelte sich schnell zu einer großen
Aufgabe. Seit Bestehen hat die Ausfuhrerstattungsstelle insgesamt
rund 31 Milliarden Euro an Agrarsubventionen ausgezahlt. Hierzu
wurden rund 5 Millionen Anträge auf Ausfuhrerstattung von über 4.000
Firmen bearbeitet. Zeitweise beschäftigte das Hauptzollamt
Hamburg-Jonas bis zu 320 Zöllnerinnen und Zöllner. Am 1. August 1995
wurde das Hauptzollamt Hamburg-Jonas als zugelassene „Zahlstelle des
Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft
(EAGFL)“ neu errichtet. Seit dem nimmt das Hauptzollamt eine
Sonderstellung im Bereich der Bundesfinanzverwaltung ein. Es wurde
von den klassischen Aufgaben eines normalen Hauptzollamtes entbunden
und nimmt ausschließlich Zahlstellenaufgaben wahr. Zusatzinformation:
Ausfuhrerstattungen werden für die Ausfuhr von Agrarprodukten (auch
weiter verarbeitete Produkte wie z. B. Backwaren) aus der
Europäischen Union an den Exporteur gezahlt, damit Agrarprodukte aus
der EU auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sein und die
landwirtschaftlichen Märkte in Krisenfällen von Überproduktionen
entlastet werden können. Die Höhe der Ausfuhrvergütung entspricht in
etwa dem Unterschied zwischen dem Binnenpreis in der Europäischen
Union und dem Weltmarktpreis. Die Ausfuhrerstattung ist eines der
Instrumente mit der die EU die Versorgung ihrer Bevölkerung durch
eigene Landwirtschaft und die im EU-Vertrag niedergelegte
Einkommensgarantie für Landwirte umsetzt. Die Ausfuhrerstattung hatte
ihre Hochzeit als in den 80er-Jahren die sogenannten Milchseen oder
Butterberge die Lager füllten. Im Zuge der Verhandlungen der
Welthandelsorganisation (World Trade Organisation – WTO) wurde die
EU-Exporterstattung in den letzten Jahren kontinuierlich
zurückgeführt und ist derzeit auf null gesetzt. Mehr zum Thema
Marktordnungen erhalten Sie unter
www.zoll.de/DE/Fachthemen/Marktordnungen Mehr über den Zoll erfahren
Sie unter www.zoll.de und mehr über die Ausbildung beim Zoll unter
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