Auch eine Verlängerung der Übergangsbestimmungen 
im Gebiet Allgemeinmedizin („Quereinstieg“) haben die Delegierten auf
dem 78. BÄT beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass der sogenannte
„Quereinstieg“ in die Allgemeinmedizin nochmals um drei Jahre 
verlängert wird – bis 31. Mai 2023. Durch einen Beschluss des 71. BÄT
von 2012 wurde im Gebiet Allgemeinmedizin eine Übergangsbestimmung 
eingeführt, die es Fachärzten aus einem Gebiet der unmittelbaren 
Patientenversorgung ermöglicht, bei Erfüllung der festgelegten 
zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen zur Prüfung zum Facharzt 
für Allgemeinmedizin zugelassen zu werden. Diese Möglichkeit wird 
jedes Jahr vermehrt genutzt, wie die Zahlen belegen. 2014: 1, 2015: 
4, 2016: 28, 2017: 35, 2018: 48, 2019: 47 (Stand: September 2019). 
Damit haben bis heute in Bayern 163 Ärztinnen und Ärzte den 
Quereinstieg in die Allgemeinmedizin gewagt. „Aufgrund der großen 
Inanspruchnahme, der hohen gesundheitspolitischen Relevanz der 
hausärztlichen Versorgung und dem steigenden Bedarf an 
Allgemeinmedizinern empfehle ich, diese Fristen erneut für einen 
Zeitraum von drei Jahren zu verlängern“, so der Text.
   Die Delegiertenversammlung hat ebenso den Weg für die Einführung 
von zwei neuen Zusatz-Weiterbildungen freigemacht. Die 
Zusatz-Weiterbildung „Ernährungsmedizin“ umfasst in Ergänzung zu 
einer Fach-arztkompetenz die Erkennung, Behandlung und Prävention 
ernährungsabhängiger Erkrankungen sowie von Erkrankungen, die durch 
angeborene oder erworbene Stoffwechselstörungen hervorgerufen sind. 
„Klinische Akut- und Notfallmedizin“ heißt eine weitere neue 
Zusatzbezeichnung. Diese umfasst in Ergänzung zu einer 
Facharztkompetenz die Erstdiagnostik und Initialtherapie von Notfall-
und Akutpatienten im Krankenhaus sowie die Indikationsstellung und 
Koordination der weiterführenden fachspezifischen Behandlung in 
interdisziplinärer Zusammenarbeit. Der vom BÄT eingesetzte „Temporäre
Ausschuss zur Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung“ sah 
Handlungsbedarf hinsichtlich einer zeitnahen Einführung der beiden 
Zusatz-Weiterbildungen. „Da diese Zusatz-Weiterbildung bereits in den
Kammerbereichen Berlin und Niedersachsen (Ernährungsmedizin) bzw. 
Berlin und Rheinland-Pfalz (Klinische Akut- und Notfallmedizin) 
eingeführt wurden und sich bewährt haben, ist auch die Einführung in 
derzeit geltendes bayerisches Weiterbildungsrecht problemlos 
möglich“, so der Antragstext.
   Darüber hinaus entschieden sich die Delegierten für eine 
umfänglichere Facharztprüfung für Ärztinnen und Ärzte aus 
Drittstaaten.
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