Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass: Der
NSA-Untersuchungsausschuss will Edward Snowden zwar anhören, doch
nicht in Berlin. Man plant, sich mit dem Schlüsselzeugen zu
unterhalten, aber Verantwortung für dessen Sicherheit zu übernehmen,
das lehnt die Ausschuss-Mehrheit weiterhin ab. Der Wahrheitsfindung
dient das nicht. Im Gegenteil: Das jämmerliche Herumgeeiere nährt
einmal mehr den Verdacht, dass die Bundesregierung kein gesteigertes
Interesse daran hat, die Abhörpraktiken des US-Geheimdienstes in
möglichst allen Facetten aufzuklären. Für Untersuchungsausschüsse
gelten die gleichen Regeln wie für jedes saubere rechtsstaatliche
Verfahren: Wichtige Zeugen sind in der Hauptverhandlung von Angesicht
zu Angesicht zu vernehmen. Nur so kann sich ein umfassendes Bild von
ihrer Persönlichkeit und der Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen gemacht
werden. Auch der NSA-Untersuchungsausschuss sollte im Fall Snowden an
diesen Prinzipien festhalten. Gleichzeitig sollte er dafür sorgen,
dass der „whistleblower“ umfassende Sicherheitsgarantien erhält.
Möglich ist das. Die Bundesregierung will uns für dumm verkaufen,
wenn sie das Gegenteil behauptet. Das Auslieferungsabkommen mit den
USA sieht nämlich ausdrücklich vor, dass Deutschland den Amerikanern
Rechtshilfe verweigern kann, wenn damit ein „wesentliches Interesse“
der Bundesrepublik geschützt wird. Die umfassende Aufklärung der
Spähaffäre, dieses gigantischen Angriffs auf die Privatsphäre von
Millionen Bürger, muss ein wesentliches Interesse der Bundesregierung
sein. Ein Interesse, das weitaus schwerer wiegt, als die Gefahr, der
US-Regierung vor den Kopf zu stoßen. Bleiben Snowden
Sicherheitsgarantien versagt, erübrigt sich jede weitere Debatte über
den Ort seiner Zeugenaussage. Der ehemalige NSA-Mitarbeiter wäre mit
dem Klammerbeutel gepudert, käme er unter diesen Voraussetzung nach
Deutschland. Er persönlich liefe tatsächlich Gefahr, an die
Amerikaner ausgeliefert oder gar in die USA entführt zu werden.
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