Angesichts der Ergebnisse der abgeschlossenen
Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD fordert der
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) die neu formierte
Regierung auf, für eine präzisere Klarstellung der bestehenden
rechtlichen Unterscheidung zwischen Consultingleistungen und
Zeitarbeit zu sorgen. Die Branchenvertretung der Unternehmensberater
begrüßt ausdrücklich die im Koalitionsvertrag festgelegte praxisnahe
Evaluierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2020.
„Uns ist aber wichtig, dass die Klarstellung des Bundestages
anlässlich der jüngsten AÜG-Reform – wonach Unternehmens- und
IT-Beratung keine Zeitarbeit ist – noch eindeutiger geregelt und
prominenter verankert wird“, so BDU-Präsident Ralf Strehlau. In der
vergangenen Wahlperiode hatten die Koalitionsfraktionen im
entscheidenden Protokoll des Ausschusses für Arbeit und Soziales
insbesondere präzisiert, dass komplexe agile und Projekt- und
IT-Beratungsleistungen – wie bisher – keinesfalls Bezüge zum AÜG
haben. Denkbar wäre aber ein Katalog, in dem einzelne Merkmale der
Consultingtätigkeit herausgearbeitet und beschrieben werden.
Download Pressemitteilung: www.bdu.de/pressemitteilungen
Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. I www.bdu.de
Klaus Reiners – Pressesprecher
T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, klaus.reiners@bdu.de
Original-Content von: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater, übermittelt durch news aktuell