Abweichungen im Steuerbescheid – Steuerberater vertritt bei Rechtsdurchsetzung

Steuerberater vertritt vor Finanzbehörde und Finanzgericht

Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts ist es oftmals sogar für Fachleute unmöglich, alle Gesetze immer korrekt zu beachten und einzuhalten. Aus diesem Grund sind Steuerbescheide oftmals fehlerhaft. Manchmal wurden Abzugskosten nicht berücksichtigt oder man muss sogar Nachzahlungen leisten. Irrtümer vonseiten des Finanzamts gehen meist zulasten des Steuerzahlers. Um gegen falsche Steuerbescheide anzugehen, sind Auseinandersetzungen mit der Finanzbehörde notwendig. Dies ist über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchverfahren) mit dem der Steuerpflichtige seinen Steuerbescheid zunächst durch die Finanzbehörde überprüfen lassen kann möglich. Wenn dieses Verfahren nicht zielführend ist, kann ein Finanzgerichtsverfahren eingeleitet und Klage erhoben werden. Zur Durchsetzung der Interessen ist ein Steuerberater die beste Wahl. Er vertritt gegenüber den Finanzbehörden und erbringt folgende Leistungen:

– Ein Steuerberater unterstützt beim Einspruchsverfahren, und sofern dieser nicht erfolgreich ist, überprüft er zunächst die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.

– Bestehen Erfolgsaussichten für die Klage, wird diese fristgerecht beim Finanzgericht eingereicht und begründet. Außerdem vertritt der Steuerberater den Mandanten auch in den weiteren Schritten vor dem Finanzgericht.

Für ausführliche Informationen zum Rechtsbehelfsverfahren steht die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:
http://www.steuerkanzlei-heim.de