Achtung Sperrfrist: Frei mit Beschluss der Koalitionsfraktionen am Dienstagnachmittag Winkelmeier-Becker: Wir setzen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts punktgenau um

Die Koalitionsfraktionen haben heute beschlossen,
den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner
als Fraktionsentwurf in den Bundestag einzubringen. Hierzu erklärt
die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die Koalition wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zur Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner pünktlich und
punktgenau umsetzen. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
entsprechend wird ein Lebenspartner künftig die Möglichkeit haben,
ein bereits zuvor durch den Lebenspartner adoptiertes Kind
anzunehmen.

Bei der Sukzessivadoption wie bei jeder anderen Adoption kommt es
entscheidend darauf an, dass sie dem Wohl des Kindes dient und dass
zwischen dem Annahmewilligen und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis
entsteht. Nicht für Eltern wird ein Kind gesucht, sondern Eltern für
ein Kind! Denn eine Adoption dient dazu, einem Kind, deren Mutter und
Vater sich aus welchen Gründen auch immer nicht um es kümmern können
oder wollen, neue Eltern zu verschaffen. Das Kind soll durch die
Annahme in einer Familie aufwachsen, die die beste Voraussetzung für
eine kindgerechte und gedeihliche Entwicklung bietet.

Wir sind dabei nach wie vor davon überzeugt, dass einem Kind für
seine Persönlichkeitsentwicklung Einfluss, Prägung und Vorbild sowohl
von Männern als auch von Frauen gut tut. Die Politik lässt sich davon
in verschiedenen Bereichen wie beim Sorgerecht nicht miteinander
verheirateter Eltern oder beim Bemühen, mehr Männer als Erzieher und
Lehrer in KiTas und Grundschulen zu bringen, zu Recht leiten. Auch
beim Adoptionsrecht gilt: Ein Kind braucht möglichst Vater und
Mutter!

Natürlich gibt es in unserer vielfältigen Gesellschaft auch
Konstellationen, in denen unter Abwägung aller Umstände etwas anderes
gilt. So liegt es insbesondere bei der Sukzessivadoption durch
Lebenspartner. Hier ist es ein Gewinn für das Kind, weil es durch die
Zweitadoption noch einen weiteren Elternteil erhält, der durch die
Übernahme der Verantwortung eine besondere persönliche Nähe zum Kind
zum Ausdruck bringt.“

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