utigen Kabinettsbeschluss zur Insolvenzrechtsreform erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:
Die heute von der Bundesregierung beschlossene Reform des Insolvenzrechts eröffnet neue Möglichkeiten für notleidende Unternehmen.
Das neue Insolvenzrecht wird dem bisher in der Insolvenz vernachlässigtem Sanierungsgedanken endlich zum Durchbruch verhelfen.
Sanierungen werden durch die Stärkung des Gläubigereinflusses auf die Auswahl des Insolvenzverwalters, den Ausbau des Insolvenzplanverfahrens und die Verbesserung der Eigenverwaltung deutlich einfacher.
Das Problem, dass in die Krise geratenen Unternehmen erst einen Insolvenzantrag stellen, wenn bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, wird nach dem neuen Insolvenzrecht beseitigt. Insolvenz soll künftig mit einer neuen Chance assoziiert werden.
Ziel des Gesetzentwurfs der Reform war es, den Gedanken der Unternehmenssanierung zu stärken. Dies ist voll und ganz gelungen.
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030-227-50116
Fax: 030-227-56143