Der abgesetzte Präsident der katalanischen
Autonomieregierung, Carles Puigdemont, ist in Deutschland
festgenommen worden. Nun muss die deutsche Justiz prüfen, ob sie den
Politiker an Spanien ausliefert. Sie sollte den Fall gut prüfen. Denn
es liegt auf der Hand, dass der Katalane politisch verfolgt wird. Er
ist kein gesuchter Mörder oder Vergewaltiger. Und doch ist eine
Entscheidung nicht ganz einfach. Da es sich um einen europäischen
Haftbefehl handelt, können die deutschen Richter den Rebellen
ausliefern, sofern es sich um Delikte handelt, die auch unser
Strafrecht kennt. Das ist beim Vorwurf der Rebellion nicht der Fall,
wohl aber beim Vorwurf, Puigdemont habe öffentliches Geld veruntreut.
Beim europäischen Haftbefehl zählt – Achtung – „ein hohes Maß an
Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten“. So hat es der Rat der
Europäischen Union dereinst formuliert. Hohes Maß an Vertrauen in die
spanische Justiz? Nun ja. Was ist, wenn Spaniens Regierung einen
Schauprozess gegen den Rebellen anstrebt? Wenn es sich um eine
Machtdemonstration Madrids handelt? Schutzlos wäre Puigdemont in
Spanien zwar nicht, er könnte noch vor europäische Gerichte ziehen.
Doch die deutsche Justiz sollte es erst gar nicht dazu kommen lassen.
Wir dürfen nicht zulassen, dass in Europa das Strafrecht Mittel der
innenpolitischen Auseinandersetzung wird. Das gebietet der dunkle
Teil unserer Geschichte. Nach deutschem Gesetz ist es möglich, das
Auslieferungsgesuch abzulehnen, wenn es sich um eine politische
Verfolgung handelt. Deshalb: Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.
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Werner Wenzel
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