Allg. Zeitung Mainz: Fehler beheben / Kommentar von Friedrich Roeingh zum Urteil in Freiburg

Tödliche Gewaltverbrechen wie in Freiburg und Kandel
stellen Politik und Öffentlichkeit vor eine doppelte Herausforderung.
Sie sind und bleiben Einzeltaten, die nach rechtsstaatlichen
Kriterien aufgearbeitet werden müssen. Die Aufgabe der Richter ist
es, Rechtsfrieden herzustellen – auch wenn das die Opfer nicht wieder
lebendig macht. Mit dem Freiburger Urteilsspruch ist das gelungen.
Zugleich wäre es naiv zu glauben, dass solch öffentlichkeitswirksame
Gewaltverbrechen keinen Einfluss auf politische Debatten hätten oder
haben dürften. Die Verbrechen von Freiburg und Kandel geben niemandem
das Recht, Zehntausende junger Flüchtlinge mit den beiden brutalen
Gewaltverbrechern gleichzusetzen. Genauso wenig aber lässt sich
wegdiskutieren, dass beide Fälle strukturelle Defizite im Umgang mit
Flüchtlingen offen gelegt haben. Bei Hussein K., der bereits in
Griechenland gewalttätig geworden war, war es der fehlende
Datenabgleich zwischen den beiden Ländern. Und in beiden Fällen ist
es die völlig unzureichende Praxis der Altersschätzung junger
Flüchtlinge, die das Vertrauen in den Umgang der Behörden mit dieser
Altersgruppe untergräbt. Wenn Bundesländer wie Hamburg und das
Saarland täglich nachweisen, dass etwa ein Drittel der jungen
Flüchtlinge das Erwachsenenalter längst erreicht haben, dann muss es
bundesweit eine Verständigung über verlässlichere Altersermittlungen
geben. Die hätten die Tötungen der 19-jährigen Maria und der
15-jährigen Mia vielleicht nicht verhindert. Ihrer beider Tod mahnt
gleichwohl dazu, bei diesem Thema nicht länger herumzueiern.

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