Den Finanzministern des Bundes und der Länder dürfte
ein ganzer Felsbrocken vom Herzen gefallen sein. Denn was einige
jüngere Beamte da mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
erreichen wollten, hätte den Staatssäckel leicht mal um mehrere
Milliarden Euro erleichtern können. Das Urteil der Luxemburger
Richter ist aber nicht nur aus Sicht der Steuerzahler ein Sieg der
Vernunft, es weist auch einmal mehr jene in ihre Schranken, die
glauben, unter dem Etikett Diskriminierung so gut wie jeden Anspruch
durchsetzen zu können. Ausgestanden ist das Thema derweil noch nicht:
Da der Europäische Gerichtshof bestätigte, dass das frühere
Besoldungssystem auf einer Altersdiskriminierung beruhe, wollen nun
einige eine Haftung der Bundesrepublik Deutschland durch deutsche
Verwaltungsgerichte prüfen lassen.
Nicht-Beamte stehen solchen und bisweilen noch eigenartigeren
Klagebestrebungen einzelner Staatsdiener ziemlich fassungslos
gegenüber. In der freien Wirtschaft würde ein solcher Weg vor den
Kadi mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Arbeitsplatz
kosten – egal, ober der Kläger als Gewinner oder Verlierer den
Gerichtssaal verlässt. Das Vertrauensverhältnis ist zerrüttet, heißt
es dann, aber Beamte sind eben unkündbar. Und noch eine Frage stellen
sich viele:Warum geht die Diskussion eigentlich darum, ob
Beamtengehälter mit zunehmendem Alter oder zunehmender
Berufserfahrung – sprich Dienstjahren – automatisch steigen, wo doch
anderswo längst Leistung als Maßstab für die Höhe des Entgelts dient?
Fazit:Beamte können natürlich gegen den Staat, dem sie dienen,
klagen. Dem Image der Staatsdiener schaden überzogene Forderungen
Einzelner allerdings ebenso, wie sie die Diskussion über die
Notwendigkeit des Beamtentums anheizen.
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