Der Verdacht ist ungeheuerlich: Ist es wirklich
vorstellbar, dass die Urheber eines widerwärtigen Drohbriefes gegen
eine Frankfurter Rechtsanwältin Verbindungen zur Frankfurter Polizei
haben – oder in der Polizei selbst zu suchen sind? Es ist
deprimierend, aber nach den kaum fassbaren Enthüllungen über die
Taten der neonazistischen Mörderbande, die unter dem Namen NSU
bekannt wurde, kann diese Frage leider nicht mit einem klaren Nein
beantwortet werden. Deshalb muss der Rechtsstaat seine ganze Kraft
aufbieten, um diesen Verdacht auszuräumen – oder die Täter zu
überführen. Die Äußerungen der demokratischen Parteien zu den
jüngsten Entwicklungen des Frankfurter Polizeiskandals waren allesamt
mit Ehrenerklärungen verbunden. Man dürfe die Polizei nicht unter
„Generalverdacht“ stellen, sagte der Frankfurter
Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour (Grüne). Umso wichtiger ist es,
dass es am Aufklärungswillen des Justizapparats nicht den leisesten
Zweifel gibt. Zur Zeit der NSU-Ermittlungen war das nicht so.
Frankfurts Polizeipräsident Gerhard Bereswill hat angekündigt, einen
„harten Kurs“ gegen Polizisten zu fahren, die nicht auf dem Boden der
Verfassung stehen. Um diesen Tatbestand zu erfüllen, braucht es keine
menschenverachtenden, furchterregenden Drohbriefe. Wo auch immer sie
Dienst tun: Wenn Polizisten einander Hitlerbildchen, Hakenkreuze und
Nachrichten mit volksverhetzenden, fremdenfeindlichen Texten
schicken, müssen sie aus dem Dienst entfernt werden. Hier kann es
keine mildernden Umstände geben.
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