Die Mauer von München ist ein erbärmliches Zeichen.
Wenn wir anfangen, uns als Menschen gegen Menschen abzuschotten,
können wir bald einpacken. Doch Vorsicht in der vorschnellen Deutung:
Ein Zeichen für eine rassistische Nachbarschaft des im Bau
befindlichen Wohnheims für minderjährige Flüchtlinge ist die Mauer
deshalb noch nicht. Sie wäre ja nicht weniger skandalös, wenn die
sieben Anwohner im Stadtteil Neuperlach vor Gericht eine solche
Lärmschutzmaßnahme – die etwas ganz Anderes als Lärmschutz ausstrahlt
– gegen einen Kindergarten erstritten hätten. Die Verantwortung liegt
vielmehr bei den Münchner Planungsbehörden, in der dortigen
Kommunalpolitik sowie beim Gesetzgeber. Die Flüchtlingsunterkunft ist
zunächst einmal eine Fehlplanung, weil der gesetzlich verankerte
Lärmschutz nicht hinreichend berücksichtigt wurde. Politisch hat die
Stadt München versagt, weil sie offenbar des Erklärens, des Werbens
um Verständnis müde war – und weil sie den technokratischen
Vergleichsvorschlag des Gerichts akzeptiert hat, obwohl ihr seine
verheerende Symbolwirkung hätte klar sein müssen. Für den Gesetzgeber
ist der Fall blamabel, weil er einmal mehr belegt: Das Versprechen
der Kanzlerin auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise, die Kommunen
durch eine Überprüfung von Baustandards zu entlasten, ist nie richtig
eingelöst worden. Am Ende ist der Fall aber auch ein Lehrstück für
jeden Bürger. Gerichte über unser Zusammenleben mit Nachbarn und auch
Fremden entscheiden zu lassen, ist äußerst selten eine gute Idee.
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