Umsonst ist der Tod, lautet ein Sprichwort. Zugleich
gilt: Niemand soll–s übertreiben. Wenn einem Geldinstitut Mehrkosten
für Einzahlungen und Abhebungen am Schalter entstehen, mag das dem
Kunden in Rechnung gestellt werden; so sieht das auch der
Bundesgerichtshof (BGH). Zumal dann – weniger ein juristisches als
ein psychologisches Argument -, wenn es sich um eine der Sparkassen
handelt, die in Krisen, etwa 2008, als Horte der Sicherheit und nicht
als Geldhaie in Erscheinung traten. Ein ganz wichtiger Satz: Die Bank
muss ihre Preise konkret begründen. Nicht zuletzt gilt es, dem Teil
der Kundschaft, der nicht gut betucht ist und nicht
Online-Banking-affin, auch in Zukunft ein Fels in der Brandung zu
sein. Die Grundsatzthemen hinter dem Gebühren-Streit: Die Sparkassen
verdienen weniger wegen Zinssatz Null; sie erklären, Personal abbauen
und Filialen schließen zu müssen; Online-Banking soll forciert
werden. Und nicht zuletzt gewinnt man hie und da den Eindruck, dass
Bargeld als Störfaktor gebrandmarkt werden soll, weil Kartenzahlungen
angeblich weniger aufwendig sind. Null- oder Negativzinsen sind
Kernpunkt einer fast pervers anmutenden Geldpolitik, die einerseits
Sparer und Inhaber von Lebensversicherungen enteignet, andererseits
die Zinslast für Staatsschulden erträglicher macht. Letzteres kann
aber die Enteignung der Sparer nicht legitimieren. Zur Freiheit
gehört es, auch Bargeld zu haben und entscheiden zu können, lieber
von einem Menschen als von einem Computer bedient zu werden. Freiheit
einzuschränken, bis es quietscht, war noch nie ein guter Weg.
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