Allgemeine Zeitung Mainz: Grauzone / Kommentar von Karl Schlieker zum Urlaubs-Urteil

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Nicht
beantragter Urlaub verfällt nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss
die Mitarbeiter über ihre Ansprüche informieren. Damit nehmen die
höchsten Richter die Unternehmen stärker in die Pflicht und das ist
gut so. Warum sie allerdings nicht gleich mitentschieden haben, wann
und wie umfassend die Belegschaft informiert werden muss, erschließt
sich nicht. Damit wird ein Interpretationsspielraum eröffnet, der
erst in der späteren Rechtsprechung geklärt werden muss. Das eröffnet
für die Arbeitgeber im praktischen Alltagsgeschäft eine unnötige
Grauzone, die vermeidbar gewesen wäre. Ohnehin sollte mit dem
Urteilsspruch kein unnötiger bürokratischer Aufwand entstehen. Eine
sinnvolle Option wäre es, die Mitarbeiter beispielsweise zweimal vor
Jahresende mit der Lohnabrechnung über ihren Urlaubsanspruch
aufzuklären. Das würde den Aufwand in Grenzen halten. Aber auch jeder
Mitarbeiter steht in der Pflicht, sich um seinen Urlaubsanspruch zu
kümmern. Schließlich sollen die freien Tage der Erholung von der
Arbeit dienen und nicht Jahre später in Geld aufgewogen werden.

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