Allgemeine Zeitung Mainz: Klare Regeln / Kommentar zum Euro-Urteil

Behauptungen in der Union, die Kläger gegen den
Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM seien auf ganzer Linie
gescheitert, werden auch nach der Entscheidung im Hauptverfahren
nicht richtiger. Korrekt ist, dass die Karlsruher Richter den
permanenten Euro-Rettungsschirm im Grundsatz für verfassungskonform
halten und damit der Linie der Bundesregierung gefolgt sind. Sie
haben aber auch die Auflagen bestätigt, die schon im Eilverfahren vor
eineinhalb Jahren formuliert worden sind. Damit wird die Regierung
verpflichtet, die Haftung der Bundesrepublik auf 190 Milliarden Euro
zu begrenzen. Ein schöner Erfolg der Kläger, wenn man bedenkt, dass
im Kleingedruckten des ESM-Vertragswerks keine Obergrenzen vorgesehen
sind. Danach hätte Deutschland praktisch unbegrenzt für
zahlungsunfähige Euro-Länder in Haftung genommen werden können. Zudem
muss der Bundestag Jahr für Jahr Vorsorge treffen, damit ein
möglicher Kapitalbedarf des ESM gedeckt wäre. Bisher hat Deutschland
ja nur 22 Milliarden Euro einbezahlt. Laut Vertrag hätte Berlin im
Falle eines Streits über deutsche Zahlungspflichten das Stimmrecht
entzogen werden können. Ein Unding, bedenkt man, dass Deutschland 27
Prozent des Rettungsschirms finanziert und damit im Aufsichtsgremium
faktisch ein Vetorecht ausübt. Auch diese wichtige Korrektur dürfen
sich die Kläger auf die Fahnen schreiben. Fazit: Mit dem Urteil
besteht Rechtssicherheit, es wurden die Rechte des Parlaments
gestärkt und das Risiko ausgeschlossen, dass deutsche Steuerzahler
unbegrenzt für Eurosünder geradestehen müssen. Damit kann man
durchaus zufrieden sein.

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