Alternative Capital Invest: Vorabausschüttungen“vom Winde verweht“

Erfurt, 3. Februar 2011. Schlechte Nachrichten mussten die Anleger der Alternative Capital Invest GmbH & Co. III. Dubai Tower KG gleich zu Beginn dieses Jahres verkraften. Sie bekamen einen Brief vom Insolvenzverwalter mit der Aufforderung, die in den Jahren 2007 und 2008 erhaltenen Vorabausschüttungen zurück zu zahlen.

Der Insolvenzverwalter begründet dies damit, dass die Gesellschaft im benannten Zeitraum tatsächlich keine Gewinne erzielt hat und die Ausschüttungen demzufolge nicht hätten erfolgen dürfen. „Die betroffenen Anleger sollten im Einzelfall prüfen lassen, ob Einwendungen gegen diese Forderung möglich sind“ rät Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS – Deutschen Verbraucherschutzringes. „Leider müssen die Anleger häufig in den sauren Apfel beißen und der Zahlungsaufforderung nachkommen“, so Lunderstedt-Georgi weiter.
Im aktuellen Fall hat es mit der Rückforderung zudem noch nicht sein Bewenden. Oft sind aber auch Einwendungen möglich, die es den Anlegern ermöglichen, das Geld zu behalten.

Im gleichen Schreiben hat der Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass eine Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle nicht möglich ist, da sich die Anleger als Kommanditisten an der Gesellschaft beteiligt haben und damit Gesellschafter der ACI sind.

Die Anleger sollten sich daher an einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt wenden, um Möglichkeiten prüfen zu lassen, damit ihr investiertes
Geld nicht völlig im Wüstensand Dubais verweht.

Der DVS hat eine Arbeitsgemeinschaft für die Betroffenen eingerichtet. Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net