Anfrageflut wegen Finanzierung von Prozesskosten.

Anfrageflut wegen Finanzierung von Prozesskosten.
 

Der mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierer verzeichnet hohe Nachfrage von geschädigten Anlegern und will gemeinsam mit den Anlegern noch effizienter gegen Versicherungen und Banken vorgehen.

Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern, die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder eine Rechtsschutzversicherung haben, faire Prozesse. Die Prozesskostenfinanzierung wird von der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft, die im Bereich der Forderungszession und der Prozessfinanzierung tätig ist, übernommen.

Das Kerngeschäft der Gesellschaft umfasst die Finanzierung von Schadensersatzprozessen, aber auch den Ankauf und die Durchsetzung von Forderungen. Neben dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht ist dieser Prozessfinanzierer auch auf die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertragsrecht spezialisiert. Derzeit unterstützt die Gesellschaft unter anderem viele Schadenersatz- und Rechtsschutzdeckungsansprüche gegen Banken und Versicherungen.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Kein Geld zum klagen? Wir finanzieren Ihren Rechtsanspruch!

Die Verfolgung berechtigter Ansprüche kann mit Schwierigkeiten und vielen Risiken verbunden sein und jahrelang dauern. Das geht ins Geld. Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen.

Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.

Selbst wenn die Liquidität vorhanden ist, ist eine externe Prozesskostenfinanzierung häufig die bessere Wahl.

Als Spezialist für geschädigte Kapitalmarktanleger bietet die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft professionelle Unterstützung in der Schadensregulierung und stellt Rechtssuchenden unabhängige und erfahrene Anwälte zur Verfügung. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten der Prozesskostenfinanzierung, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.

Wann ist Prozessfinanzierung möglich?
• Wenn der Streitwert 30.000 EURO oder mehr beträgt.
• Wenn die Bonität des Gegners gewährleistet ist.
• Wenn eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruch vorliegt.

Die Gesellschaft finanziert…
• außergerichtliche und gerichtliche Verfahren für geschädigte Kapitalmarktanleger.
• durch eine oder mehrere Instanzen.
• in Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz.

KEIN PROZESSKOSTENRISIKO FÜR SIE!
Der Prozessfinanzierer sagt:

• Wir übernehmen für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko
• Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen
• Sie beteiligen uns nur im Erfolgsfall am Erlös
• Sie haben mit uns einen starken und finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite
• Wir kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“
• Kostenlose Prüfung und Beurteilung des Finanzierungsantrags für Fördermitglieder einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Dann stellen Sie über den BSZ e.V. einfach eine Finanzierungsanfrage.

• Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners.
• Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von uns ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Hat bereits Ihr Rechtsanwalt Ihren Rechtsanspruch geprüft,
die Erfolgsaussichten des Anspruchs positiv bewertet und interessieren sich nun für die Übernahme der Prozesskosten? Dann übermitteln Sie uns die Klageschrift und alle weiteren notwendigen Anlagen.

Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:

• Kapitalanlageverluste
• Versicherungsstreitigkeiten
• Lebensversicherungen
• Fondsverluste
• Schadensersatz bei Personenschäden
• Falschberatung durch Banken
• Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Zusammenfassung:

• Der Prozessfinanzierer übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko
• Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen
• Sie beteiligen den Prozessfinanzierer nur im Erfolgsfall am Erlös
• Sie haben mit unserem Prozessfinanzierer einen starken und finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite
• Wir kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags!

Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung können Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von 150,00 nicht unterschritten werden darf.

Direkter Link zum Anmeldeformular
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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