Mit Bezug auf die seitens des Vereins für
Konsumenteninformation (VKI) am heutigen Vormittag per APA-OTS
veröffentlichte Presseaussendung („VKI gewinnt Musterprozess gegen
Lyoness Einkaufsgemeinschaft“) sowie die darauf basierende
APA-Meldung („VKI klagte erfolgreich gegen Lyoness – Nicht
rechtskräftig“) hält das Unternehmen Lyoness Folgendes fest:
1. Bei dem zitierten Urteil handelte es sich lediglich um einen
eingeklagten Zinsbetrag. Lyoness hatte sich bereits 2013 mit der
Klägerin grundsätzlich zur Rückzahlung geleisteter Anzahlungen
geeinigt und diese im Oktober 2013 rückerstattet.
2. Klägerin im zitierten Verfahren war nicht der VKI, sondern eine
Einzelperson, vertreten durch den Rechtsanwalt Mag. Eric Breiteneder.
Der VKI war weder klagslegitimiert noch anderweitig im Verfahren
aufgetreten. Somit hat der VKI in diesem Fall weder gegen Lyoness
geklagt, noch ein Verfahren gegen Lyoness gewonnen.
Zwtl.: Über Lyoness
Die Lyoness Group teilt ihre Geschäftsbereiche auf zwei Marken
auf: Die Marke Lyoness umfasst Shopping Community und
Loyalty-Programm. Ihre Zielgruppen sind Konsumenten, die beim
Einkaufen mit Lyoness Geld sparen (Cashback) und Händler, die ein
branchen- und länderübergreifendes Kundenbindungsprogramm nutzen
möchten. Die Marke Lyconet umfasst alle Network-Marketing-Aktivitäten
der Unternehmensgruppe. Ihre Zielgruppe sind Selbstständige und
Unternehmer. Die Lyoness Group ist derzeit in 45 Märkten auf allen
Kontinenten vertreten. Über vier Millionen Mitglieder nutzen bei mehr
als 40.000 Partnerunternehmen weltweit die Lyoness Vorteile. Mehr auf
www.lyoness.com.
Rückfragehinweis:
Mathias Vorbach
Lyoness Development GmbH
Tel: +43 316 7077 675
E-Mail: mathias.vorbach@lyoness.ag
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/7120/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
Weitere Informationen unter:
http://