Am 31.12.2018 waren knapp 1,8 Millionen
Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der
im AZR registrierten Schutzsuchenden damit im Vergleich zum Vorjahr
um 101 000 (+6 %). Damit liegt der Anstieg in der Größenordnung des
Vorjahres (+5 %) und scheint sich nach den außergewöhnlich hohen
Wachstumsraten zwischen 2014 und 2016 auf niedrigerem Niveau zu
stabilisieren. Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die
sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in
Deutschland aufhalten. Der Großteil aller Schutzsuchenden ist
erstmals seit Anfang des Jahres 2014 nach Deutschland eingereist (71
%).
Weniger Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus
Zu den Schutzsuchenden zählten nach Angaben des AZR zum Jahresende
2018 rund 306 000 Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus, über deren
Asylantrag noch nicht rechtskräftig entschieden worden war. Das waren
43 000 weniger als im Vorjahr und 269 000 weniger verglichen zum
Höchststand Ende 2016. Ursächlich hierfür dürften sowohl die
Abarbeitung anhängiger Asylverfahren als auch die weiterhin
rückläufige Zahl neuer Asylanträge sein. Entgegen diesem allgemeinen
Trend verzeichnete das AZR einen Anstieg bei Schutzsuchende mit
offenem Schutzstatus aus der Türkei von 10 000 auf 14 000 und aus dem
Iran von 18 000 auf 21 000.
Zahl der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus gestiegen
Rund 1,3 Millionen Schutzsuchende verfügten 2018 über einen
humanitären Aufenthaltstitel und damit über einen anerkannten
Schutzstatus. Das waren 129 000 mehr als im Vorjahr (+11 %). Rund 62
% der Schutzsuchenden mit anerkanntem Schutzstatus sind
Staatsangehörige aus Syrien (526 000), dem Irak (138 000) oder
Afghanistan (131 000). Der Schutzstatus von anerkannt Schutzsuchenden
war für die große Mehrheit zeitlich befristet (79 %). Die
Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention war
weiterhin der häufigste Schutztitel unter den anerkannt
Schutzsuchenden (45 %). Der Anteil subsidiär Schutzberechtigter lag
bei 18 %. Obwohl namensgebend für das Verfahren zur Vergabe von
Schutztiteln, spielt Asyl als Schutzform auch Ende 2018 keine
bedeutende Rolle: Weniger als 1 % der anerkannt Schutzsucheden waren
Asylberechtigte nach dem Grundgesetz.
Mehr Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus
192 000 Schutzsuchende waren nach einem negativen Bescheid im
Asylverfahren oder nach Verlust ihres Schutzstatus mit abgelehntem
Schutzstatus registriert und damit ausreisepflichtig. Das waren 15
000 mehr als Ende 2017 (+8 %). Die große Mehrheit der abgelehnt
Schutzsuchenden war mit einer Duldung im AZR registriert, d.h. die
Abschiebung wurde vorübergehend ausgesetzt (81 %). Abgelehnte
Schutzsuchende kamen zumeist aus Afghanistan (19 000), dem Irak (14
000) und Serbien (11 000). Die größten Zuwächse verzeichnete das AZR
bei abgelehnten Schutzsuchenden aus dem Irak (+64 %). Die Zahl der
Personen mit abgelehntem Schutzstatus aus den Westbalkanstaaten
insgesamt war hingegen das dritte Jahr in Folge rückläufig: Seit dem
Höchststand im Jahr 2015 von rund 68 000 ist sie bis Ende 2018 auf 42
000 zurückgegangen.
Methodische Hinweise
Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach
Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland
aufhalten. Zu ihnen zählen Personen,
a) die sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland
aufhalten (Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus),
b) denen ein befristeter oder unbefristeter Schutzstatus anerkannt
wurde (Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus),
c) die sich nach einer Ablehnung im Asylverfahren oder nach
Verlust des humanitären Aufenthaltstitels in Deutschland
aufhalten (Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus).
Bei der Interpretation der vorliegenden Zahlen zu Schutzsuchenden
sind die Unterschiede zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge zu beachten. Grundlegend für die Abgrenzung beider
Statistiken sind drei Faktoren: Erstens definitorische Unterschiede,
zweitens die Unterscheidung zwischen Auswertungen bezogen auf einen
Stichtag (Bestandsgröße) und der auf einen Zeitraum bezogenen
Darstellung von Entscheidungen im Asylverfahren (Flussgröße) sowie
drittens zeitliche Diskrepanzen zwischen diesen Entscheidungen und
der Erfassung der daraus resultierenden Aufenthaltstitel im AZR.
Weitere Informationen finden Sie in unseren methodischen
Erläuterungen.
Hier finden Sie außerdem Hinweise für die Interpretation der
vorliegenden Zahlen im Hinblick auf die Datenqualität des AZR.
Weitere Ergebnisse zu Schutzsuchenden bieten die Fachserie 1, Reihe
2.4 „Schutzsuchende – Ergebnisse des Ausländerzentralregisters“ und
die GENESIS-Online Datenbank. Das interaktive Kartenangebot bietet
anschauliche Informationen zur regionalen Verteilung der
Schutzsuchenden. Detaillierte Erläuterungen zur Definition der
Schutzsuchenden finden Sie im interaktiven Glossar.
Weitere Auskünfte:
Ausländer- und Einbürgerungsstatistik,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 29 37,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell