Aufgrund der zunehmenden Harmonisierung des europäischen Verkehrsrechts, sowie der Grundbestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes 1998 ergangene Fahrerlaubnis-Verordnung regelt, in sehr ins Einzelne gehenden Bestimmungen, das gesamte deutsche Fahrerlaubnisrecht.
Dies wurde auch deshalb nötig, weil in der Europäischen Union die internationalen Fahrerlaubnisklassen übereinstimmend eingeführt und in nationale Vorschriften umgesetzt werden mussten. In die Fahrerlaubnis-Verordnung sind somit insbesondere die Regelungen der verschiedenen Führerscheinrichtlinien der Europäischen Union eingearbeitet.
Die Fahrerlaubnis-Verordnung enthält im wesentlichen Regelungen auf folgenden Gebieten:
    die Grundregeln über die Teilnahme am Straßenverkehr (Verkehrstüchtigkeit)
    das Führen von Kraftfahrzeugen
        die Erlaubnispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
        das Führen von Mofas
        die Fahrerlaubnisklassen
        die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
        das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Neu – und Wiedererteilung
        die Sonderbestimmungen für das Fähren von Dienstfahrzeugen
        die Fahrerlaubnis auf Probe
        das Punktsystem
        die Sonderbestimmungen für Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen und die Fahrgastbeförderung
    die Fahrerlaubnisregister und das Verkehrszentralregister
    die Anerkennung von Personen und Institutionen für bestimmte Aufgaben (Prüfer, MPU-Stellen, Ärzte, Fahrschulen, besondere Aufbauseminaranbieter usw.)
    die Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Schließlich gehören zur Fahrerlaubnis-Verordnung eine große Anzahl von Anlagen, die im einzelnen Regelungen enthalten, die für die Durchführung der Verordnung erforderlich sind. Die wichtigsten in den Anlagen geregelten Teilgebiete sind
    die Mofa-Prüfbescheinigung
    die Umtauschregeln für alte in neue Führerscheine
    die Bestimmungen über die Mängel, die zu ganz oder teilweise fehlender Eignung führen können
    die ärztliche Eignungsuntersuchung für Lkw- und Busfahrer
    die Vorschriften über die Fahrerlaubnisprüfungen
    die Führerschein-Muster
    die auf dem Führerschein in Feld 12 einzutragenden Schlüsselzahlen (Auflagen, Einschränkungen)
    die Bewertung in A- und B-Verstöße für die Probefahrerlaubnis
    die Bewertung der Verkehrsverstöße für das Punktsystem
    Voraussetzung für die Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung und die Grundsätze für die Durchführung der Eignungsuntersuchung.
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