Eine Auseinandersetzung vor Gericht in einer mietrechtlichen Angelegenheit ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, da neben den Anwaltshonoraren auch Gerichtskosten anfallen.
Gewinnt man allerdings das Verfahren, muss man sich über die aufgelaufenen Kosten nicht allzu sehr den Kopf zerbrechen, da die unterliegende Partei sämtliche Kosten zu tragen hat.
Hat man sich zum Beispiel über die Wirksamkeit einer Wohnraumkündigung bei einem Gegenstandswert von EUR 10.000.- gestritten und musste das Gericht in dem Verfahren zur Urteilsfindung eine Beweisaufnahme durchführen, so kommen auf die unterliegende Partei Gesamtverfahrenskosten in Höhe von ca. EUR 3.500.- zu.
Ist die unterliegende Partei – wie im allgemeinen immer – mit dem Urteil nicht zufrieden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit in die so genannte Berufung zu gehen und das erstinstanzielle Urteil nochmals von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Die Kosten eines solchen Berufungsverfahrens würden bei einem Streitwert von wiederum EUR 10.000.- – vorausgesetzt es findet wiederum eine Beweisaufnahme statt – nochmals bei mindestens ca. EUR 4.000.- liegen.
Tiefer in die Tasche muss man bei entsprechend höheren Streitwerten greifen. Entscheidet man sich eine Auseinandersetzung über ausstehende Mietzinsforderungen einer gewerblich genutzten Immobilie über einen Betrag in Höhe von EUR 1 Million mit gerichtlicher Hilfe klären zu lassen und verliert man diesen Rechtsstreit, so wird man für das Verfahren erster Instanz mit Kosten in Höhe von ca. EUR 40.000.- belastet. Das Berufungsverfahren würde im Falle des Unterliegens noch einmal Kosten in Höhe von ca. EUR 50.000.- mit sich bringen.
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