Aon plc (https://c212.net/c/link/?t=0&l=
de&o=2394251-1&h=50204445&u=https%3A%2F%2Fc212.net%2Fc%2Flink%2F%3Ft%
3D0%26l%3Den%26o%3D2394251-1%26h%3D720853641%26u%3Dhttps%253A%252F%25
2Fwww.aon.com%252Fhome%252Findex.html%26a%3DAon%2Bplc&a=Aon+plc) 
(NYSE: AON) (das „Unternehmen“) nimmt jüngste Medienspekulationen in 
Bezug auf Willis Towers Watson zur Kenntnis.
   Das Unternehmen bestätigt, dass es sich in den Anfangsstadien 
eines möglichen All-Share-Unternehmenszusammenschlusses mit Willis 
Towers Watson befindet. Das Unternehmen betont, dass sich seine 
Bewertung einer potenziellen Transaktion zu diesem Zeitpunkt erst im 
Vorstadium befindet und dass daher keinerlei Gewissheit besteht, dass
eine Transaktion stattfinden wird und welche Form oder Bedingungen 
eine mögliche Transaktion annehmen wird.
   Eine weitere Ankündigung folgt zu gegebener Zeit und unter den 
entsprechenden Voraussetzungen.
   In Übereinstimmung mit Regel 2.4 der irischen 
Übernahmevorschriften (Irish Takeover Rules) behält sich Aon das 
Recht vor, die Art bzw. Zusammensetzung der Gegenleistung zu ändern.
Informationen zu Aon
   Aon plc (https://c212.net/c/link/?t=0&l=de&o=2394251-1&h=103721025
3&u=https%3A%2F%2Fc212.net%2Fc%2Flink%2F%3Ft%3D0%26l%3Den%26o%3D23942
51-1%26h%3D3950811421%26u%3Dhttp%253A%252F%252Fwww.aon.com%252F%26a%3
DAon%2Bplc&a=Aon+plc) (NYSE:AON) ist ein führendes globales 
Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, das eine breite Palette 
von Lösungen zu den Themen Risiko, Altersversorgung und Gesundheit 
anbietet. Weltweit arbeiten für Aon 50.000 Mitarbeiter in 120 
Ländern, die unseren Klienten mithilfe unserer firmeneigenen Daten 
und Analysemittel Resultate in Form der nötigen Informationen zur 
Reduzierung der Volatilität und zur Leistungsverbesserung bringen.
Zukunftsbezogene Aussagen
   Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen gemäß der
Definition des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. 
Diese vorausschauenden Aussagen basieren auf den Meinungen und 
Annahmen des Managements und beruhen auf den dem Management derzeit 
zur Verfügung stehenden Informationen. Wörter wie „glauben“, 
„vorhersehen“, „schätzen“, „erwarten“, „beabsichtigen“, 
„prognostizieren“, „planen“ und ähnliche Ausdrücke sowie die Angabe 
von Zeitpunkten in der Zukunft weisen darauf hin, dass es sich um 
zukunftsbezogene Aussagen handelt. Das Management ist zwar überzeugt,
dass die in diesen vorausschauenden Aussagen enthaltenen Erwartungen 
vertretbar sind, kann jedoch nicht garantieren, dass sich diese 
Erwartungen als richtig erweisen werden. Diese zukunftsbezogenen 
Aussagen bergen Risiken und Unsicherheiten, die zu wesentlichen 
Unterschieden zwischen den tatsächlichen und den in den 
zukunftsbezogenen Aussagen prognostizierten Ereignissen führen 
können. Solche Faktoren umfassen u. a. die Möglichkeit, dass eine 
Transaktion nicht ausgeführt und/oder ein Angebot nicht gemacht wird,
dass die nötigen Genehmigungen von Aktionären oder Behörden nicht 
erteilt, die Finanzierung nicht genehmigt oder andere Bedingungen für
eine potenzielle Transaktion nicht erfüllt werden, die Möglichkeit 
negativer Auswirkungen auf den Marktpreis unserer A-Stammaktien und 
unsere Betriebsergebnisse aus einem beliebigen Grund, darunter und 
ohne Einschränkungen eine nicht vollendete Transaktion, Nichterhalt 
der erwarteten Gewinne aus einer Transaktion, negative Auswirkungen 
einer Bekanntmachung oder der Vollendung bzw. Nichtvollendung einer 
Transaktion zum Marktpreis unserer A-Stammaktien, erhebliche 
Transaktionskosten und/oder unbekannte Verbindlichkeiten und 
allgemeine wirtschaftliche und geschäftliche Bedingungen, die sich im
Anschluss an eine Transaktion auf die fusionierten Unternehmen 
auswirken. Wir empfehlen, kein unangemessenes Vertrauen in 
zukunftsbezogene Aussagen zu setzen, da diese nur für den Tag gelten,
an dem sie gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bestimmten 
Risiken, Ungewissheiten und Annahmen.
   Es ist möglich, dass sich einzelne oder alle unserer 
zukunftsbezogenen Aussagen nicht bewahrheiten, und Aon kann keine 
Garantien bezüglich seiner Leistungen geben. Die obige Liste von 
Faktoren ist nicht vollständig. Aon und seine Tochtergesellschaften 
sind in einem dynamischen Geschäftsumfeld tätig, in dem häufig neue 
Risiken auftreten können. Ausführliche Informationen zu Aon und 
seinen Geschäften, einschließlich der Faktoren, die sich wesentlich 
auf die Geschäftsergebnisse von Aon auswirken können, sind in den 
Berichten zu finden, die Aon der SEC vorgelegt hat. Eine ausführliche
Erläuterung dieser oder anderer Risiken und Unsicherheiten mit 
Auswirkungen auf das Geschäft von Aon finden Sie im Jahresbericht des
Unternehmens (Formular 10-K) für das Geschäftsjahr mit dem Stichtag 
31. Dezember 2018 sowie sonstigen bei der US-Börsenaufsichtsbehörde 
Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen. Diese 
Faktoren können in späteren Berichten geändert oder ergänzt werden. 
Aon ist in keiner Weise verpflichtet, zukunftsbezogene Aussagen, die 
von Zeit zu Zeit veröffentlicht werden, infolge neuer Informationen, 
künftiger Ereignisse oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren oder zu
ändern, und lehnt jegliche derartige Verpflichtung ausdrücklich ab.
Zusätzliche Informationen
   Dieses Dokument dient ausschließlich zu Informationszwecken und 
stellt weder ein Verkaufsangebot, noch eine Aufforderung zum 
Abonnement, zum Kauf bzw. zum Kauf oder Handel von Aktien oder zur 
Abgabe einer Stimme oder Genehmigung in einer beliebigen 
Gerichtsbarkeit dar. Die in diesem Dokument erwähnten Anteile werden 
in keiner Gerichtsbarkeit verkauft, ausgegeben, gehandelt oder 
übertragen, wenn dies eine Verletzung der geltenden Gesetze 
darstellt. Abhängig von künftigen Ereignissen kann Aon eine 
Registrierungserklärung und/oder eine Stimmrechtsvollmacht bei der 
SEC in Verbindung mit einer Fusion einreichen. Aktionäre von Willis 
Towers Watson und/oder Aon sollten solche Einreichungen sowie alle 
Einreichungen von Aon bei der SEC in Verbindung mit der Fusion lesen,
da diese wichtige Informationen enthalten. Diese Dokumente (falls 
eingereicht) sowie andere öffentliche Einreichungen von Aon bei der 
SEC sind kostenfrei auf der SEC-Website unter www.sec.gov und auf der
Aon-Website unter ir.aon.com zu beziehen.
   Diese Ankündigung wurde in Übereinstimmung mit englischen und 
irischen Gesetzen sowie mit Regel 2.4 der irischen 
Übernahmevorschriften (Irish Takeover Rules) ausgefertigt und die 
angegebenen Informationen können sich möglicherweise von 
Ankündigungen unterscheiden, die in Übereinstimmung mit den Gesetzen 
von Gerichtsbarkeiten außerhalb von England und Irland erstellt 
wurden. Das Unternehmen betont, dass sich die Bewertung einer 
potenziellen Transaktion zu diesem Zeitpunkt erst im Vorstadium 
befindet und dass daher keinerlei Gewissheit besteht, dass ein 
Angebot gemacht wird und welche Form oder Bedingungen ein mögliches 
Angebot annehmen wird. Diese Ankündigung ist gemäß Regel 2.5 des 
irischen Übernahmegesetzes (Irish Takeover Panel Act, 1997, Takeover 
Rules 2013) keine Bekanntmachung der festen Absicht, ein Angebot zu 
machen, und es besteht keinerlei Gewissheit, dass ein Angebot 
unterbreitet wird.
Kontakte
Kontakt für Investoren:
Investor Relations
+1 312-381-3310
investor.relations@aon.com 
   Eine Ausfertigung dieser Ankündigung finden Sie unter www.aon.com.
Der Inhalt der Website, auf die in dieser Ankündigung Bezug genommen 
wird, ist nicht in diese Ankündigung integriert und auch kein Teil 
davon.
   Diese Ankündigung stellt keinen Teil eines Angebots, einer 
Einladung oder Aufforderung zu einem Kaufangebot, einer sonstigen 
Akquisition, eines Abonnements, eines Verkaufs oder einer Veräußerung
von Aktien entweder im Zusammenhang mit dieser Ankündigung oder 
anderweitig dar und ist auch nicht als solche beabsichtigt. Die 
Veröffentlichung dieser Ankündigung in Gerichtsbarkeiten außerhalb 
von Irland und des Vereinigten Königreiches kann durch Gesetze 
eingeschränkt sein. Daher sind Personen, die in den Besitz dieser 
Ankündigung gelangen, verpflichtet, sich über derartige 
Einschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine 
Nichteinhaltung solcher Einschränkungen kann eine Verletzung der 
Wertpapiergesetze der jeweiligen Gerichtsbarkeit darstellen.
VERFASSERANGABE
   Die Vorstandsmitglieder von Aon plc übernehmen die Verantwortung 
für die in dieser Ankündigung enthaltenen Informationen. Nach bestem 
Wissen und Gewissen der Vorstandsmitglieder (die jede angemessene 
Sorgfalt darauf angewendet haben) entsprechen die in dieser 
Bekanntmachung enthaltenen Informationen den Tatsachen und es wurde 
nichts ausgelassen, das die Bedeutung dieser Informationen 
beeinflussen könnte.
OFFENLEGUNGSPFLICHT GEMÄSS DEN IRISCHEN ÜBERNAHMEVORSCHRIFTEN
   Eine Person mit einem Anteil von (gemäß Definition der irischen 
Übernahmevorschriften) mindestens 1 % einer beliebigen Klasse 
relevanter Aktien von Aon plc oder Willis Towers Watson plc 
unterliegt möglicherweise gemäß Regel 8.3 der irischen 
Übernahmevorschriften einer Offenlegungspflicht, die mit dem Datum 
dieser Ankündigung in Kraft tritt. Solche Offenlegungen müssen bis 
spätestens 15:30 Uhr (Ortszeit in New York) für die betroffenen 
Aktien von Aon plc wie auch Willis Towers Watson plc an dem 
Geschäftstag gemacht werden, der dem Datum der betreffenden 
Transaktion folgt. Diese Verpflichtung bleibt bestehen, bis die 
Angebotsfrist abläuft. Falls mindestens zwei Personen gemeinsam und 
basierend auf einem Vertrag, ausdrücklich oder stillschweigend, 
mündlich oder schriftlich, relevante Anteile an Aon plc oder Willis 
Towers Watson plc erwerben, gelten diese in Bezug auf Regel 8.3 der 
irischen Übernahmevorschriften als eine einzige Person. Gemäß Regel 
8.1 der irischen Übernahmevorschriften müssen alle Geschäfte mit 
betroffenen Aktien von Willis Towers Watson plc durch Aon plc oder 
mit relevanten Aktien von Aon plc durch Willis Towers Watson plc oder
durch jegliche Dritte, die gemeinsam mit einem der Unternehmen 
agieren, in Bezug auf die betroffenen Aktien von Aon plc und Willis 
Towers Watson plc ebenfalls bis spätestens 12:00 Uhr mittags 
(Ortszeit New York) am Geschäftstag nach dem Datum der relevanten 
Transaktion offengelegt werden. Zusammenfassend gilt eine Person als 
Aktieninhaber, wenn sie ein langfristiges wirtschaftliches Interesse 
(ob bedingt oder absolut) an Aktienpreisänderungen hat. Insbesondere 
gilt eine Person als Anteilhaber aufgrund des Besitzes von 
Wertpapieren bzw. der Verfügung über Wertpapiere oder aufgrund einer 
Option bezüglich Wertpapieren bzw. eines Derivats auf Wertpapiere. 
Die in diesem Abschnitt verwendeten Begriffe sind so zu verstehen wie
die entsprechenden Begriffe in den irischen Übernahmevorschriften 
definiert sind. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Geschäfte 
gemäß Regel 8 offenlegen müssen, konsultieren Sie bitte die Website 
des Irish Takeover Panel unter www.irishtakeoverpanel.ie oder wenden 
Sie sich telefonisch unter +353 1 678 9020 an das Irish Takeover 
Panel.
   Logo – 
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