Im April 2018 meldeten die deutschen
Amtsgerichte 1 729 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 9,9 % mehr als im April
2017. Die registrierten Insolvenzen von Unternehmen dürften auch
deshalb relativ stark zugenommen haben, weil im April 2018 aufgrund
der Lage der Osterfeiertage den Gerichten mehr Arbeitstage zur
Verfügung gestanden hatten als im April 2017 und deshalb mehr
Insolvenzanträge bearbeitet werden konnten.
Im Baugewerbe gab es im April 2018 mit 313 Fällen die meisten
Unternehmensinsolvenzen. 307 Insolvenzanträge stellten Unternehmen
des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen). Im Bereich der freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 188 und im
Gastgewerbe 182 Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmens-insolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2018
auf rund 1,8 Milliarden Euro. Im April 2017 hatten sie bei 1,3
Milliarden Euro gelegen.
Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 7 579 übrige
Schuldner im April 2018 Insolvenz an (+ 4,2 % gegenüber dem
Vorjahresmonat). Darunter waren 5 584 Insolvenzanträge von
Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie 1 627 Insolvenzanträge von
ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein
Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabellen sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
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