April 2019: 2,3 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im April 2018

Im April 2019 meldeten die deutschen
Amtsgerichte 1 689 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,3 % weniger als im April
2018.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im April 2019 mit 284
Fällen (April 2018: 307) im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich
Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Unternehmen des
Baugewerbes stellten 280 Insolvenzanträge (April 2018: 313). Im
Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen
Dienstleistungen wurden 194 (April 2018: 188) und im Gastgewerbe 189
(April 2018: 182) Insolvenzanträge gemeldet.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2019
auf knapp 1,7 Milliarden Euro. Im April 2018 hatten sie bei 1,8
Milliarden Euro gelegen.

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 7 381 übrige
Schuldner im April 2019 Insolvenz an (-2,6 % gegenüber dem
Vorjahresmonat). Darunter waren 5 478 Insolvenzanträge von
Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie 1 538 Insolvenzanträge von
ehemals selbstständig Tätigen, die ein Verbraucher- beziehungsweise
ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.

Detaillierte Daten können über die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in
der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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