
Berufliche Qualifizierung bietet Chancen für mehr Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz. Denn nur wer die Gefahren und Risiken bei
der Arbeit kennt, kann ihnen begegnen. Daher kann auch die
Meisterprüfung sinnvoll sein, so die Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft (BG BAU) anlässlich der Diskussion um eine
Wiedereinführung der Meisterpflicht.
2004 wurde die Meisterpflicht in bestimmten Bauhandwerken
abgeschafft, um den Zugang zu Handwerksberufen zu erleichtern. Dies
ist zwar gelungen, hat aber auch zu Veränderungen in den
Unternehmensstrukturen geführt. Solo-Selbstständige und kleinere
Betriebe nahmen erheblich zu, bei so manchen ist allerdings der
Arbeitsschutz auf der Strecke geblieben. „Gerade bei Gewerken mit
besonderen Gefährdungen müssen die Beschäftigten über sicheres und
gesundes Arbeiten Bescheid wissen,“ so Klaus-Richard Bergmann,
Hauptgeschäftsführer der BG BAU. „Arbeitsschutz ist damit eine
wichtige Führungsaufgabe! Die Meisterausbildung kann helfen,
fehlendes Wissen an die Beschäftigten zu vermitteln, sodass diese mit
Risiken und Gefährdungen am Arbeitsplatz umgehen können.“
Denn die Arbeitsunfall- und die Berufskrankheitenzahlen sind in
der Baubranche nach wie vor hoch. „Allein im Jahr 2018 starben 446
Versicherte der BG BAU an den Folgen einer Berufskrankheit“, so
Bergmann weiter. „Viele Erkrankungen lassen sich auf den
unsachgemäßen Umgang mit Gebäudeschadstoffen zurückführen. So lauern
unsichtbare Gefahren wie Asbest in alten Putzen, Spachtelmassen oder
Fliesenklebern, quarzhaltige Stäube können zu Staublungenerkrankungen
führen. Fliesen-, Estrich- und Parkettleger sowie Werksteinhersteller
sind diesen Gefahren bei der Arbeit ausgesetzt. Sie müssen über
notwendige Präventionsmaßnahmen Bescheid wissen.
Jede Qualifizierung in diesen Gewerken trägt daher zu einer
sichereren Arbeitsumgebung bei und schützt zudem Bewohner und
Anwohner. Der fachgerechte Umgang mit gewerkespezifischen Risiken und
Gefahrstoffen ist bereits heute wichtiger Bestandteil in
Meisterprüfungsordnungen. Bergmann: „In einer möglichen
Wiedereinführung der Meisterplicht bei bestimmten Gewerken wie
beispielsweise Werksteinhersteller, Fliesen-, Estrich- und
Parkettleger sehen wir zugleich die Chance, den Arbeitsschutz in den
Meisterprüfungsordnungen noch stärker zu verankern.“
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