
Ashampoo wehrt sich seit Jahren gegen eine Schadensersatzklage des Portals “Marions Kochbuch” und möchte nun ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof herbeiführen. Das Ergebnis dieser Auseinandersetzung wird von der Blogger-Sphäre sehr interessiert erwartet.
In der Verhandlungssache einer Urheberrechtsverletzung gegen die DownloadMix GmbH & Co. KG, einer Tochterfirma der bekannten und weltweit tätigen Softwarefirma Ashampoo GmbH & Co. KG, geht das Oldenburger Unternehmen mittels Prüfung einer Nichtzulassungsbeschwerde einen weiteren Schritt, um ein Grundsatzurteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu erreichen.
Als Kläger tritt der Betreiber des Portals “Marions Kochbuch” auf, der bereits durch zahlreiche Urheberrechtsklagen gegen Internetseiten in den Diskussionsfokus geraten ist.
Diese “Abmahnwelle”mit sehr hohen “Nachlizensierungsgebühren” ist seit Jahren präsentes Thema auf diversen Portalen, in Foren und der Blogosphäre. Das Wirtschaftsmagazin “plusminus” der ARD hat ebenfalls darüber berichtet.
Der Betreiber des Rezeptportals www.marions-kochbuch.de fordert von den Webseiten-Verantwortlichen Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung. Die von den beklagten Webseiten-Betreibern von Seiten des o.g. Portals übernommenen Rezeptbilder sind über die Google-Suche leicht aufzufinden und auf ersten Blick mit keinem Urheberrechtsvermerk versehen. In diversen Beiträgen der Blogs und Foren tritt daher die Frage auf, warum die Betreiber die schützenswerten Bilder nicht offensichtlicher mit einem Vermerk kennzeichnen, beispielsweise mit einem Wasserzeichen.
“Es wird Zeit, dass in dieser Thematik ein Grundsatzurteil gesprochen wird. Wer den Namen des o.g. Portals bei Google eingibt, der erkennt, was dieses Thema für Diskussionen entfacht hat und welche Unklarheit hier noch besteht. Wir möchten im Namen aller Beklagten, aller Internetseitenbetreibern eine klare Rechtsprechung erreichen, um die enormen Schadensersatzklagen des Webseiten-Betreibers ein für alle Mal zu beenden und die Rechtsunsicherheit zu beseitigen.”, begründet Ashampoo-Gründer Rolf Hilchner den Schritt, vor den BGH zu ziehen.
“Es muss etwas passieren!”
“Wir möchten dieses vieldiskutierte Thema zu einem Ende bringen. Wir werden unsererseits keine Kosten und Mühen scheuen, diese rechtliche Grauzone aufzuklären und wir hoffen darauf, dass nach einem BGH-Urteil die Sachlage eindeutiger sein wird”, betont Jens Klibingat, Geschäftsführer der Ashampoo GmbH & Co. KG.
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