Außenminister Westerwelle zum IGH-Urteil in Sachen Deutschland/Italien

Bundesaußenminister Westerwelle erklärte zum heutigen Urteil des Internationalen Gerichtshof in Den Haag im Verfahren zwischen Deutschland und Italien zur Klärung des Grundsatzes der Staatenimmunität:

„Ich begrüße das heutige Urteil des Internationalen Gerichtshofs, das unsere Rechtsauffassung in der Frage der Staatenimmunität bestätigt. Eine Klärung war nicht nur im deutschen Interesse, sondern im Interesse der internationalen Staatengemeinschaft. Es ist gut, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben.

Wir werden nun alle Fragen zur Umsetzung dieses Urteils partnerschaftlich und im Geiste der engen und vertrauensvollen bilateralen Beziehungen mit unseren italienischen Freunden angehen.

Das Verfahren war nicht gegen die Opfer des Nationalsozialismus gerichtet. Ihr Leid hat die Bundesregierung stets voll anerkannt. Natürlich geht es auch nicht darum, die deutsche Verantwortung für die Verbrechen des zweiten Weltkrieges in Frage zu stellen oder zu relativieren.

Die Wiedergutmachung von Unrecht nach dem II. Weltkrieg erfolgte im Einklang mit dem Völkerrecht in umfangreichen Friedens- und Reparationsabkommen mit den betroffenen Staaten. Deutschland hat sich seiner historischen Verantwortung für das vom Nazi-Regime im zweiten Weltkrieg begangene Unrecht gestellt und auch jenseits rechtlicher Verpflichtungen Wiedergutmachung geleistet und ? auch gegenüber Italien und Griechenland.“

Deutschland hat 2008 in Abstimmung mit der italienischen Regierung den Internationalen Gerichtshof angerufen. Deutschland und Italien haben am 18. November 2008 in einer gemeinsamen Erklärung unterstrichen, dass die Anrufung des Internationalen Gerichtshofs für beide Seiten hilfreich zur Klärung einer schwierigen völkerrechtlichen Frage ist.

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