Wenn das Leben Kapriolen schlägt, erweisen sich 
langfristige Baufinanzierungskredite oftmals als unflexibel: Denn 
Arbeitslosigkeit, Trennung, Todesfall oder ein unverhoffter Geldsegen
ändern finanzielle Voraussetzungen vieler Kreditnehmer. Auch weniger 
dramatische Situationen, wie die aktuell historisch niedrigen 
Baugeldzinsen, führen dazu, dass Immobilienbesitzer ihre 
Finanzierungspläne überdenken. „Um Kredite zu kündigen oder 
umzuschulden müssen Häuslebauer vertraglich festgelegte Bedingungen 
beachten. Bei voreiligen Entscheidungen drohen Kreditnehmern 
zusätzliche Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro“, erklärt 
Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals 
Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).
Wann ist eine Kündigung möglich?
   Kreditnehmer dürfen von einer Sonderkündigung nur Gebrauch machen,
wenn die Immobilie verkauft oder die Bank eine Erweiterung des 
Kredits verwehrt und das Haus daher als Sicherheit für eine andere 
Bank verwendet werden muss. Grundsätzlich gilt eine Kündigungsfrist 
von sechs Monaten. Verträge mit einer Zinsbindungsfrist – auch wenn 
der Vertrag über 15 oder mehr Jahre läuft – dürfen regulär nach 
Ablauf der zehn Jahre gekündigt werden. Bei Umschuldungen während der
Zinsbindung verlangen Banken oft eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ob
und zu welchem Preis der Kreditnehmer raus darf, entscheidet die 
Bank.
Vorfälligkeitsentschädigung als Ablösesumme
   Aufgrund vorzeitiger Vertragsauflösung entgehen Banken Einnahmen, 
die sie in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung wieder einholen 
wollen. Die Höhe der Summe ist dabei abhängig von der Restlaufzeit 
und dem Zinsniveau. „Vorfälligkeitsentschädigungen fallen oftmals 
unverhältnismäßig hoch aus und machen die Umschuldung daher 
unattraktiv, weil sich ein Wechsel nicht mehr lohnt. Wer Vorlauf hat,
sollte das Forward-Darlehen in Betracht ziehen“, so Scharfenorth 
weiter. Kreditnehmer vereinbaren das Forward-Darlehen in der Regel 
Jahre vor Ablauf der Zinsbindungsfrist und sichern sich so die 
aktuellen Zinsen für den Anschlussvertrag.
   Mithilfe von Volltilgungen umgehen manche Kreditnehmer die 
Vorfälligkeitsentschädigung, indem sie die Restschuld in einer Summe 
bezahlen. Diese Möglichkeit muss jedoch vertraglich zugesichert sein.
Ob die Umschuldung oder Anschlussfinanzierung Kreditnehmern 
finanzielle Erleichterung bringt sowie praktische Hinweise und 
ausführliche Informationen über Anschlussfinanzierungen erfahren 
Interessierte unter https://www.baufi24.de/anschlussfinanzierung/.
Über Baufi24
   Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr 
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen. 
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen 
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur 
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das 
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000 
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit 
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter 
https://www.baufi24.de/
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