BA-Presseinfo Nr. 57: Kindergeld wird auch ohne Vorlage der Steuer-Identifikationsnummer gezahlt

Die Besorgnis ist unbegründet, dass die
Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.2016 keine
Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt. So ist es
aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen oder die
Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen.

Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den
örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der
Steuer-Identifikationsnummern vor.

Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der
Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des
Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert.
Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer
fortgezahlt.

Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar
unter www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und
Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

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