Auch bei „Nein heißt Nein“ zählen am Ende
Beweise. Im Lohfink-Prozess waren übrigens nicht die beiden Männer
angeklagt, die das Model vergewaltigt haben sollen. Das
Ermittlungsverfahren gegen sie war bereits eingestellt worden.
Angeklagt war Lohfink selbst, weil sie einen Strafbefehl wegen
Falschaussage nicht akzeptieren wollte. Die Fakten sind in der
Aufgeregtheit dieses Prozesses etwas untergangen, dabei nehmen sie
dem Fall im Grunde sein exemplarisches Muster. Das Verfahren Lohfink
taugte nie als Exempel. Die junge Frau ist nun als Lügnerin
gebrandmarkt. Und Frauen, die mit sich ringen, ob sie eine
Vergewaltigung anzeigen sollen oder lieber nicht, dürfte dieser
Prozess nicht gerade ermuntert haben. Der Fall Gina-Lisa Lohfink hat
nur Verlierer.
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Badische Neueste Nachrichten
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