Die Urteilsbegründung hörte sich streckenweise
an wie ein Seminar zum Thema: Was ist Demokratie? Denn das scheint in
Österreich in 70 Nachkriegsjahren ein wenig in Vergessenheit geraten
zu sein. Wahlen seien das Fundament der Demokratie und es sei die
vornehmste Pflicht des Verfassungsgerichtshofes, dieses Fundament
funktionstüchtig zu erhalten, dozierte Gerichtspräsident Gerhart
Holzinger. Jetzt müssen die Österreicher noch einmal wählen gehen,
weil es beim ersten Mal nicht zweifelsfrei zugegangen war. Das
Fundament, um bei Holzingers Bild zu bleiben, hat ziemlich gewackelt.
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