Tatsächlich hatte das Risiko, dass dem Tunesier
in seinem Heimatland Folter drohen könnte, den Richtern als
Abschiebehindernis gegolten. Dass sich dieses Risiko einstweilen
nicht zu bewahrheiten scheint, beruhigt insofern, weil man sich um
das persönliche Schicksal dieses mutmaßlich gefährlichen Zeitgenossen
nicht mehr sorgen muss. Das Vorgehen von Politik und Behörden bei der
Abschiebung selbst bleibt deshalb aber genauso anstößig wie vorher.
Bekanntlich wurde das Gericht in Gelsenkirchen schlicht ausgetrickst.
Das aber heißt: Das Recht wurde gebeugt, die Justiz missachtet – ob
auf Geheiß von oben, in vorauseilendem Gehorsam zur Erfüllung einer
antizipierten Erwartung oder aus Ignoranz, wird noch zu klären sein.
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