Der Koalitionsausschuss hat die Einführung eines
Betreuungsgeldes Sonntagnacht endgültig beschlossen. Dazu erklärt die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Ergebnisse des
Koalitionsausschusses zum Betreuungsgeld. Wir freuen uns, dass die
Vernunft gesiegt hat und die Wahlfreiheit nun gewährleistet wird: Mit
dem Betreuungsgeld erweitern wir die Gestaltungsmöglichkeiten der
Eltern für die Betreuung ihrer Kleinkinder. Ab dem 1. August 2013
unterstützen wir sie entweder mit einer Sachleistung, nämlich mit dem
Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Krippe, den der Staat mit bis
zu 1.000 Euro monatlich subventioniert, oder mit einer Geldleistung,
mit der Eltern die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen oder
privat organisieren können. Alternativ soll das Betreuungsgeld für
eine zusätzliche private Altersvorsorge oder für Bildungssparen
verwendet werden können.
Der massive Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen
Kinder, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und das
Betreuungsgeld gehören untrennbar zusammen. Gemeinsam stehen sie für
eine zeitgemäße Familienpolitik.
Der Ankündigung der Opposition, das Verfassungsgericht anzurufen,
weil das Betreuungsgeld die Eltern in eine bestimmte Richtung lenke,
sehen wir mit Gelassenheit entgegen. Nicht die Tatsache, dass ein
Betreuungsgeld angeboten wird, beeinflusst die Eltern. Eine
einseitige Einflussnahme würde vorliegen, wenn sehr viel Bundesgeld
allein für den massiven Ausbau der Betreuungsplätze ausgegeben würde.
Das ginge zu Lasten der Eltern, die ihr Kleinkind nicht in einer
Krippe geben oder von einer Tagesmutter betreuen lassen möchten.
Jedes Kind ist anders und auf die Frage nach der optimalen
Betreuungsform gibt es mehr als nur die eine Antwort. Wir trauen
Eltern zu, eigenverantwortlich die für ihr Kind beste Betreuung zu
wählen.“
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