Bär: Die neue Großelternzeit stärkt das Miteinander der Generationen

Das Bundesfamilienministerium hat am heutigen
Montag den Gesetzentwurf zur Erweiterung der Großelternzeit in die
Abstimmung mit den Ländern und Verbänden gegeben. Dazu erklärt die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär:

„Die Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen die geplante Erweiterung der
Großelternzeit, die die Gestaltungsspielräume von Familien erhöhen
wird.

Der Gesetzentwurf räumt allen erwerbstätigen Großeltern
grundsätzlich die Möglichkeit ein, eine berufliche Auszeit zu nehmen
oder die Arbeitszeit zu reduzieren, um ein Enkelkind im Alter von
unter drei Jahren zu betreuen und sein Aufwachsen eine Zeitlang
intensiv zu begleiten.

Nach geltender Rechtslage haben Großeltern nur in problematischen
Lebenssituationen einen Rechtsanspruch auf eine Auszeit von ihrer
Erwerbsarbeit – und zwar immer dann, wenn ihre Kinder in ganz jungen
Jahren Eltern werden, selbst noch im Haus der Eltern leben und sich
noch in ihrer Berufsausbildung befinden. Alle anderen Eltern können
bei der Betreuung ihres Kleinkindes bislang nur begrenzt auf die
Unterstützung der erwerbstätigen Großeltern zurückgreifen.

Die Neuregelung gewährt einen angemessenen Ausgleich der
berechtigten Interessen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten.
Kleine und mittlere Unternehmen werden dadurch entlastet, dass der
Rechtsanspruch für Großeltern auf Reduzierung oder Unterbrechung
ihrer Erwerbsarbeit nur in Betrieben gilt, die mehr als 15
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen.“

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