Bär/Grübel: Fonds für die Heimkinder der ehemaligen DDR mildert erlittenes Unrecht

Bei der heutigen Vorstellung des Berichts zur
Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR hat das
Bundesfamilienministerium angekündigt, dass die ehemaligen Heimkinder
der DDR ab Juli 2012 Wiedergutmachungsleistungen aus einem neuen
Fonds beantragen können. Dazu erklären die familienpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der
Berichterstatter Markus Grübel:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich seit Beginn der
Diskussion über die Aufarbeitung des Schicksals ehemaliger Heimkinder
dafür eingesetzt, gleichwertige rehabilitative und finanzielle Hilfen
für die ehemaligen Heimkinder in West- und Ostdeutschland
bereitzustellen.

Daher begrüßen wir, dass mit der Einrichtung des Fonds für die
Heimkinder der ehemaligen DDR nun auch der letzte Teil des
fraktionsübergreifend beschlossenen Antrags des Deutschen Bundestages
–Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam
helfen– umgesetzt wird.

Ehemalige Heimkinder aus Westdeutschland, deren Schicksal vom
Runden Tisch Heimerziehung aufgearbeitet wurde, können bereits seit
Anfang des Jahres individuelle Leistungen zur Überwindung der
Folgeschäden ihres Heimaufenthalts beantragen.

Nun werden ab Juli 2012 auch für ehemalige Heimkinder in der DDR,
die schweres Leid und gravierendes Unrecht erlitten und noch heute
von den Spätfolgen der belastenden Erlebnisse gequält werden, Hilfen
angeboten. Für Traumatherapien, Rentenersatzleistungen oder andere
Unterstützungsmaßnahmen stellen der Bund und ostdeutsche Länder 40
Millionen Euro zur Verfügung.“

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