Das Bundesfamilien- und das Bundesfinanzministerium
haben sich darauf geeinigt, dass die Teilnehmer am neuen
Bundesfreiwilligendienst Kindergeld erhalten sollen. Dazu erklären
die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die unter 25-jährigen Teilnehmer
am Bundesfreiwilligendienst nun doch Kindergeld erhalten werden.
Anders als bei den Jugendfreiwilligendiensten war dies im
ursprünglichen Gesetzentwurf nicht vorgesehen gewesen. Wir haben uns
jedoch von Anfang an für eine entsprechende Regelung beim
Bundesfreiwilligendienst eingesetzt – denn nur so kann verhindert
werden, dass es Freiwilligendienstleistende erster und zweiter Klasse
gibt.
Daneben erhalten alle Freiwilligen weiterhin ein Taschengeld,
Unterkunft und Verpflegung und sind sozialversichert.
Bundesfreiwilligendienst und Jugendfreiwilligendienste bieten damit
zusammen ein attraktives Angebot zum freiwilligen Engagement für
Frauen und Männern, für Jüngere und Ältere.“
Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de