Bär/Grübel: Kindergeld wird im Bundesfreiwilligendienst rückwirkend gezahlt

Der Finanz- und der Familienausschuss des
Bundestages haben am Mittwoch beschlossen, dass für alle Jugendlichen
unter 25 Jahren, die einen Bundesfreiwilligendienst ableisten,
rückwirkend und zukünftig Kindergeld gezahlt wird. Dazu erklären die
jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee
Bär, und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Wort gehalten: Zusammen mit
der FDP hat sie dafür gesorgt, dass für Jugendliche, die einen
Bundesfreiwilligendienst leisten, bis zum Alter von 25 Jahren
Kindergeld gewährt wird. Die Jugendpolitiker beider Fraktionen hatten
sich von Beginn an für diese Regelung eingesetzt.

Mit dieser Änderung, die heute vom federführenden Finanzausschuss
und dem Familienausschuss beschlossen wurde und der noch in dieser
Sitzungswoche vom Plenum verabschiedet wird, erfolgt die
Gleichstellung mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem
Freiwilligen Ökologischen Jahr. Dort wird seit jeher Kindergeld
gezahlt wird.

Die Regelung gibt Rechtssicherheit und wird zu einem weiteren
Anstieg der Bewerber im Bundesfreiwilligendienst führen, der schon
jetzt ein Erfolgsmodell ist. Von Skeptikern und manchen Verbänden
anfangs in Zweifel gezogen, zeigt sich nun, dass der neue Dienst
neben den bereits bewährten Jungendfreiwilligendiensten gut
angenommen wird.“

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