Bär/Grübel: Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst wird nicht besteuert

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 wurde am
Mittwoch vom Bundeskabinett die Steuerfreiheit für das Taschengeld im
Bundesfreiwilligendienst beschlossen. Dazu erklären die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter Markus Grübel:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass es entgegen der
ursprünglichen Pläne keine Besteuerung des Taschengeldes im
Bundesfreiwilligendienst geben wird. Der heute vom Kabinett
verabschiedete Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 sieht vor,
dass das Taschengeld in Höhe von monatlich maximal 336 Euro
steuerfrei gestellt wird.

Damit wurde eine gute Regelung gefunden und die Bedenken der
zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker, der Verbände und
der vielen Freiwilligen aufgegriffen. Durch die Klarstellung wird die
Bereitschaft zum freiwilligen Engagement einen weiteren Schub
bekommen.

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Erfolgsmodell. Alle 35.000
Plätze sind besetzt. Die Nachfrage ist weiterhin hoch. Mit der
Steuerfreiheit des Taschengeldes halten wir die Attraktivität des
Bundesfreiwilligendienstes aufrecht und fördern ehrenamtliches
Engagement.“

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