Der Deutsche Bundestag will am heutigen Donnerstag
beschließen, die Fristen der Investitionsprogramme für die
Finanzierung der Kinderbetreuung zu verlängern. Dazu erklären die
familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dorothee Bär, und der kommunalpolitische Sprecher Ingbert Liebing:
„Wir begrüßen es, dass der Bund Ländern und Kommunen beim Abruf
der Mittel für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze entgegenkommt.
Da nicht alle Baumaßnahmen innerhalb der geltenden Fristen
abgeschlossen werden können, wurden diese um bis zu anderthalb Jahre
verlängert. Die ersten Fristen würden schon Ende des Jahres ablaufen,
die letzten in anderthalb Jahren.
Die Gesetzesänderung gibt zusätzliche Perspektiven für Träger, die
trotz ihrer Bereitschaft, Tagesstätten zu bauen oder umzubauen,
keinen Antrag mehr hatten stellen wollten, weil sie ihre Einrichtung
nicht in der ursprünglich vorgegebenen Frist hätten fertigstellen
können. Die Neuregelung gibt aber auch denjenigen Sicherheit, die die
Baumaßnahmen begonnen haben, aber – unverschuldet – nicht rechtzeitig
abschließen können. Gründe für Verzögerungen waren zum Beispiel die
Insolvenz des Bauunternehmens, Neuausschreibungen oder Verzögerungen
bis hin zu Klagen gegen Änderungen von Bebauungsplänen.
Es ist gut, dass wir für solche Fälle jetzt Rechtssicherheit
schaffen können. Kommunen und Träger von Kindertagessstätten können
weiter planen und ihre Maßnahmen beenden, ohne die Förderung zu
verlieren.
Unser Ziel bleibt aber, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten
Mittel so schnell wie möglich ziel- und zweckgerichtet eingesetzt
werden, um den Eltern in Deutschland eine bedarfsgerechte und
qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung zur Verfügung zu
stellen.“
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